Die Geltung des nemo-tenetur-Grundsatzes zugunsten von Unternehmen
2005. 360 S.
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ISBN 978-3-428-11808-3
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ISBN 978-3-428-51808-1
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Beschreibung

Ausgehend von möglichen Gefährdungslagen für Unternehmen, sich selbst strafrechtlich belasten zu müssen, untersucht Nadine Queck anhand der Freiheitsidee und der möglichen Rechtsgrundlagen, ob Unternehmen in den Schutzbereich des Grundsatzes nemo tenetur se ipsum accusare einzubeziehen sind.

Nach Auseinandersetzung mit den überwiegend vertretenen Konzeptionen, wonach das Verbot des Selbstbelastungszwangs den Beschuldigten vor der als unzumutbar eingestuften Konfliktlage bewahren soll, sich selbst belasten zu müssen oder mit Zwangsmitteln belegt zu werden, wird das nemo tenetur-Prinzip als spezifisches Verfahrensgrundrecht, welches im Rechtsstaatsprinzip verankert ist, begründet. Es sichert das Interesse des Beschuldigten, sich gegen den strafrechtlichen Vorwurf verteidigen zu dürfen und die Möglichkeit, auf Verlauf und Ausgang des Verfahrens Einfluss zu nehmen. Bei Zugrundelegung dieser Zweckbestimmung findet das nemo tenetur-Prinzip zugunsten von Unternehmen Anwendung.

Im Anschluss daran zeigt die Autorin auf, wie dieser Selbstbelastungsschutz für Unternehmen in den einzelnen Verfahrensordnungen sicherzustellen ist.

Inhaltsübersicht

Inhaltsübersicht: Einführung - 1. Teil: Gefahren strafrechtlicher Selbstbelastung für Unternehmen: Sanktionen gegen Unternehmen nach bisher geltendem nationalen Recht - Selbstbelastungsgefahren für Unternehmen durch verwaltungsrechtliche Mitwirkungspflichten - Selbstbelastungsgefahren für Unternehmen durch zivilrechtliche Mitwirkungspflichten - Unternehmenssanktionen und Mitwirkungspflichten im europäischen Kartellordnungswidrigkeitenrecht - Mögliche Unternehmensstrafen de lege ferenda - Zusammenfassung - 2. Teil: Geltung des nemo tenetur-Grundsatzes für Unternehmen: Art. 14 III lit. g IPbpR - Gewährleistung von Selbstbelastungsschutz für Unternehmen durch die EMRK - Schutz vor strafrechtlicher Selbstbelastung im europäischen Kartellordnungswidrigkeitenrecht - Gewährleistung von Selbstbelastungsschutz für Unternehmen durch das Grundgesetz - Naturalistische nemo tenetur-Konzeptionen - Persönlichkeitsrechtliche nemo tenetur-Konzeptionen auf nicht-naturalistischer Grundlage - Das nemo tenetur-Prinzip als Verfahrensgrundrecht - 3. Teil: Die Ausgestaltung des nemo tenetur-Schutzes von Unternehmen in den einzelnen Verfahrensordnungen: Gewährleistung des nemo tenetur-Prinzips für Unternehmen in einem künftigen Unternehmensstrafverfahren und im Verbandsbußgeldverfahren nach § 30 OWiG - Gewährleistung des nemo tenetur-Prinzips für Unternehmen in verwaltungsrechtlichen Verfahren - Gewährleistung des nemo tenetur-Prinzips für Unternehmen in zivilrechtlichen Verfahren - Zusammenfassung und abschließende Bewertung - Literaturverzeichnis - Sachwortverzeichnis

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