Die Geltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

Der persönliche (§ 1 LkSG) sowie sachliche (§ 2 Abs. 5 bis 8 LkSG) Anwendungsbereich des Gesetzes

2024. 265 S.
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Beschreibung

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz soll der Verletzung von Menschenrechten sowie Umweltschutzbelangen durch Unternehmen entgegenwirken. Die gesetzlichen Anforderungen an den persönlichen sowie sachlichen Anwendungsbereich des Gesetzes sind Gegenstand der Arbeit. Der persönliche Anwendungsbereich knüpft an die Arbeitnehmerzahl an, wobei dem Gesetz der allgemeine Arbeitnehmerbegriff des § 611a Abs. 1 BGB zugrunde liegt. Die Einzelfragen, wer als Arbeitnehmer Berücksichtigung findet, werden in der Arbeit ausführlich untersucht. Ebenfalls wird die Zurechnung in Unternehmensverbindungen nach § 1 Abs. 3 LkSG betrachtet. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass eine solche lediglich zu inländischen Unternehmen und grundsätzlich nur zur obersten Konzernmutter erfolgt. Im zweiten Teil der Arbeit wird der sachliche Anwendungsbereich des Gesetzes und damit der Begriff der Lieferkette umfassend untersucht. Diese setzt sich aus dem eigenen Geschäftsbereich sowie den Zulieferern zusammen.

Inhaltsübersicht

1. Einleitung
Einführung in die Problematik – Gang der Untersuchung – Entwicklung unternehmensverpflichtender Verhaltensstandards zur Menschenrechtsachtung in der Lieferkette

2. Anwendungsbereich, § 1 LkSG
Anknüpfungspunkt Arbeitnehmerzahl – Bezugnahmeobjekt Unternehmen – Perspektive: Änderungen durch die geplante EU-Richtlinie

3. Begriff der Lieferkette, § 2 Abs. 5 LkSG
Lieferkette, § 2 Abs. 5 LkSG – Eigener Geschäftsbereich, § 2 Abs. 6 LkSG – Zulieferer – Perspektive: Änderungen durch die geplante EU-Richtlinie

4. Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse

Literatur- und Stichwortverzeichnis

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