Die Funktionen der Rechtsverordnung

Der gesetzgeberische Zuschnitt des Aufgaben- und Leistungsprofils exekutiver Rechtsetzung als Problem des Verfassungsrechts, ausgehend vom Referenzgebiet des Umweltrechts

2005. 562 S.
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ISBN 978-3-428-11828-1
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ISBN 978-3-428-51828-9
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ISBN 978-3-428-81828-0
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Beschreibung

Das Grundgesetz konstituiert die Rechtsverordnung in Art. 80 Abs. 1 GG als gesetzesakzessorische exekutive Rechtsetzungsform mit Allgemeinverbindlichkeit. Die dogmatische Besonderheit der Rechtsverordnung ergibt sich aus der Stellung im Schnittpunkt zwischen Legislative und Exekutive, zwischen Verfassungs- und Verwaltungsrecht, zugleich als Gesetzesvollziehung und Rechtsetzung, Rechtsgrundlage und administrative Handlungsform. Ausgehend von der systematischen Analyse der gesetzgeberischen Funktionenzuordnung unter den Bedingungen gegenwärtigen Staatshandelns (technologische Umbrüche und strukturelle Ungewissheit, Internationalisierung der Rechtsordnung), behandelt der Verfasser die Rechtsverordnung in ihren verwaltungsrechtlichen und verfassungsrechtlichen Grundproblemen. Die Funktionen der Rechtsverordnung werden integriert in den Kontext einer Theorie rechtlicher Regelungsformen. Dabei erweist sich die Rechtsverordnung als Rechtsetzungsform spezifischer Rationalitätsgarantien.

Inhaltsübersicht

Inhaltsübersicht: Einleitung: Problemaufriss - Die Verfassungsabhängigkeit der Rechtsetzungsorganisation in historischer und vergleichender Perspektive - 1. Analyse und Typisierung der gesetzgeberischen Funktionenzuordnung zur Rechtsetzungsform der Rechtsverordnung am Beispiel des Umweltrechts: Das Umweltrecht als Referenzgebiet - Funktionen der Rechtsverordnung im Kontext technologischer Umbrüche und struktureller Ungewissheitsbedingungen sowie im Kontext der Internationalisierung der Rechtsordnung - Funktionen der Rechtsverordnung in der rechtspolitischen Projektion - 2. Bausteine zur verfassungsrechtlichen Funktionssystematik der Rechtsverordnung: Die Abhängigkeit der gesetzgeberischen Funktionenzuordnung von den Vorgaben des Grundgesetzes - Der Grundmodus der Rechtsverordnung: Konstituierung durch die Primärfunktionen - Der Steuerungsmodus der Rechtsverordnung: Speicher der Sekundärfunktionen - Originärer Bereich und eigenständiges Leistungsprofil der Rechtsverordnung - 3. Die Konfrontation der gesetzgeberischen Funktionenzuordnung mit dem Verfassungsrahmen exekutiver Rechtsetzung: Regelungsstrukturen gegenwärtigen Staatshandelns - Ausdifferenzierung der Verordnungsfunktionen und Regelungsdichte der Verordnungsermächtigung - Auflösung der dualen Gesetzesbindung der Rechtsverordnung - Ambivalenz der europarechtlichen Einwirkungen - Funktionale, verfahrensrechtliche und Rechtswirkungskonvergenzen im Verhältnis von Rechtsverordnung und Verwaltungsvorschriften - Verordnungsfunktionen und Bundesstaatsverhältnis - Verknüpfung der Rechtsverordnung mit gesellschaftlichen und parlamentarischen Beteiligungsformen - 4. Die rechtliche Rationalität der Rechtsverordnung: Die Rationalität des regelmäßig abstrakt-generellen Charakters - Rechtsschutzgewähr als Rationalitätsverbürgung - Die Rationalität der verfassungsrechtlichen Verankerung - Die Rationalitätsmaximen und die zukünftige Rechtsetzungsorganisation - Gesamtergebnis - Literatur- und Sachverzeichnis

Pressestimmen

»Die vorgelegte Studie stellt nicht nur eine außergewöhnlich gute Dissertation von selten erreichtem Qualitätsniveau dar, der eine umfassende Erarbeitung des Aufgaben- und Leistungsprofils der Rechtsverordnung in der grundgesetzlichen Verfassungsordnung gelingt. [...] Das eigentliche Verdienst der Arbeit liegt jedoch nicht in der Erfassung und verfassungsrechtlichen Neuordnung des bekannten Rechtsstoffes. Vielmehr gelingt es, die spezifische Leistungsfähigkeit der Rechtsverordnung gegenüber dem Gesetz und der Verwaltungsvorschrift zu begründen. […] So kontrovers die Aufnahme mancher Aussage dieser Untersuchung auch sein wird, so unzweifelhaft handelt es sich um eine höchst anregende Schrift, die bisherige Erkenntnisse zu einer verfassungsrechtlichen Theorie der Rechtsverordnung unter dem Grundgesetz verdichtet. Alleine dafür gebührt ihr hohe Anerkennung.«
Thomas von Danwitz, in: Die Verwaltung, 2/2006

»Ein erfrischender Appell an die Verfassungstreue, in einer wichtigen Frage, die im GG – aus guten Gründen! – eindeutig geregelt ist und sich gegen allerlei Auslegungskünste sperrt! Wer mag eine solche Ermahnung ›konservativ‹ schelten? Das Buch ist – einschließlich der 15-seitigen Zusammenfassung – klar gegliedert und geschrieben. Das Referenzgebiet ist gut gewählt. Im Umweltrecht neigt der ›motorisierte Gesetzgeber‹ zur Geschwindigkeitsüberschreitung.«
Prof. Dr. Ulrich Karpen, in: Deutsches Verwaltungsblatt, 22/2006

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