Die Fiktion im öffentlichen Recht
1998. 1309 S.
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ISBN 978-3-428-08824-9
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ISBN 978-3-428-48824-7
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Beschreibung

Ziel der Regensburger Habilitationsschrift ist es, den Stellenwert der Rechtsfiktion im Prozeß der Rechtsgewinnung im öffentlichen Recht zu bestimmen. Sie unterscheidet vier grundsätzliche Anwendungsbereiche der Fiktion im öffentlichen Recht: die Verwendung der Fiktion bei der Abfassung des Gesetzestextes, die Sachverhaltsfiktion im inneren Gesetzgebungsverfahren, die Fiktionsbildung durch den Rechtsanwender und den Einsatz von Fiktionen in der Rechtsdogmatik. Primäre Bedeutung erlangt die Gesetzesfiktion. Als verdeckte Ausnahmeregel kann diese freilich nicht sachlich offene Probleme lösen. Ihr Gebrauch liegt jedoch grundsätzlich im Rahmen gesetzgeberischer Freiheit. Aus rechtsphilosophischer Sicht sind die geltenden Gesetzesfiktionen nicht zu mißbilligen. Verfassungsrechtliche Schranken für den Einsatz von Gesetzesfiktionen ergeben sich in Abhängigkeit von Fiktionsgegenstand und Zweck der einzelnen Fiktionsnorm. Die Fiktionsbildung durch den dem Gesetzmäßigkeitsprinzip (Art. 20 III, 97 I GG) verpflichteten Rechtsanwender ist grundsätzlich abhängig von einer entsprechenden gesetzlichen Ermächtigung. In der öffentlichrechtlichen Rechtsdogmatik spielt die Fiktion nur eine untergeordnete Rolle.

Inhaltsübersicht

Inhaltsübersicht: 1. Teil: Das Rechtsinstitut der Fiktion: Problemstellung - Der grundlegende Ansatz für die Einordnung der Rechtsfiktion - Der Standort der Rechtsfiktion zwischen Lebenssachverhalt und Norm - Mögliche Fiktionszwecke - Die Definition der Rechtsfiktion und ihre Abgrenzung von anderen Rechtsinstituten - Methodologische Strukturierung der Rechtsfiktionen - 2. Teil: Bestand und Einordnung der Gesetzesfiktion in der Rechtswirklichkeit öffentlichrechtlicher Normen: Die gesetzlich vorgesehene Fiktion von Verwaltungsakten - Die gesetzlich vorgesehene Fiktion sonstigen Verwaltungshandelns - Bekanntgabefiktionen im Verwaltungsverfahren - Im Verwaltungsrecht vorgesehene Fiktionen von Willenserklärungen privater Verfahrensbeteiligter - Rechtmäßigkeitsfiktionen - Die Fiktion einer rechtlich relevanten Qualität des Handelns eines am Verwaltungsverfahren Beteiligten - Sonstige Fiktionen in formellen Gesetzen des Verwaltungsverfahrensrechts - Gesetzesfiktionen im formellen Verfassungsgesetz und sonstigen Staatsrecht - Gesetzesfiktionen unterhalb der Ebene des formellen Gesetzes - Gesetzesfiktionen im Verfassungs- und Verwaltungsprozeßrecht - Fiktionen in allgemeinen Rechtsgrundsätzen und Gewohnheitsrecht - Ausblick - 3. Teil: Gesamtbewertung der Gesetzesfiktion im öffentlichen Recht: Die Einordnung des Gestaltungsmittels der Fiktion in öffentlichrechtlichen Gesetzen aus der Sicht von Rechtsphilosophie bzw. Rechtstheorie - Verfassungsrechtliche und verwaltungsrechtliche Beurteilung der Gesetzesfiktion - 4. Teil: Der Einsatz der Fiktion im Rahmen öffentlichrechtlicher Rechtsanwendung sowie im inneren Gesetzgebungsverfahren: Die Rechtsanwendungsfiktion - Die Fiktion im inneren Gesetzgebungsverfahren - 5. Teil: Die Fiktion als Gegenstand der Rechtsdogmatik auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts: Das Institut der wissenschaftlichen Rechtsfiktion - Exemplarische Durchsicht potentieller Anwendungsbeispiele der wissenschaftlichen Rechtsfiktion im öffentlichen Recht - Be

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