Eine dogmatische Diskussion der Rechtsfolge des § 142 Abs. 1 BGB anhand der exemplarischen Untersuchung angefochtener Dauerschuldverhältnisse
Beschreibung
Im Bereich der Dauerschuldverhältnisse wird bei durchgeführten Arbeits- und Gesellschaftsverträgen heute überwiegend behauptet, dass die rückwirkende Nichtigkeit als Rechtsfolge der Anfechtung gemäß § 142 Abs. 1 BGB nicht passe. Der Autor zeigt auf, dass sich für Arbeitsverträge diese Rechtsanwendung, auch mit Blick auf die Schutzrechte des Arbeitnehmers, rechtstechnisch nicht nachvollziehen lässt. Anders entstehen, ausgehend von einer methodisch und dogmatisch präzise geführten Betrachtung, bei der Anfechtung in Vollzug gesetzter Gesellschaftsverträge von Personengesellschaften nachvollziehbare Schutzlücken der Interessen Dritter. Die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung selbst begründet dabei keine Beschränkung der ex tunc-Nichtigkeit für Dauerschuldverhältnisse. Auf dieser Grundlage entwickelt der Autor eine gängige Ausnahme in teleologischer Reduktion des § 142 Abs. 1 BGB und stellt die allgemeine Vereinbarkeit der Anfechtungsfolge mit Dauerschuldverhältnissen dar.
Inhaltsübersicht
Einleitung
1. Das Instrument der Anfechtung aus § 142 Abs. 1 BGB: Grundlagen der Anfechtung nach § 142 Abs. 1 BGB – Rechtsfolge der Anfechtung nach § 142 Abs. 1 BGB – Die Funktion der Anfechtung nach § 142 Abs. 1 BGB im Gesamtbild der Beendigungsmechanismen des BGB – Das Bereicherungsrecht nach §§ 812 ff. BGB als Rückabwicklungsinstrument angefochtener Rechtsgeschäfte
2. Rechtsdogmatische Diskussion des § 142 Abs. 1 BGB: Methodische Herangehensweise – Analyse des § 142 Abs. 1 BGB
3. Die Anfechtung von Dauerschuldverhältnissen: Besonderheiten der Dauerschuldverhältnisse – Beispielhafte Dauerschuldverhältnisse – Gegenüberstellung einzelner Statusverhältnisse
4. Rechtsfolgen der Anfechtung von Dauerschuldverhältnissen: Problemverortung bei der Anwendung des § 142 Abs. 1 BGB – Technische Rückabwicklung der Dauerschuldverhältnisse – Schutzrechte und Typologie der Dauerschuldverhältnisse unter § 142 Abs. 1 BGB – Verstoß der Anfechtung nach § 142 Abs. 1 BGB gegen Verfassungsrecht
5. Lösungsvorschlag zur Anwendung des § 142 Abs. 1 BGB bei Dauerschuldverhältnissen: Grundsatz der Anfechtung nach § 142 Abs. 1 BGB (Grundsatzlösung) – Rechtsfortbildung des § 142 Abs. 1 BGB (Ausnahmelösung) bei Personengesellschaften im Rechtsverkehr – Alternativ diskutierte Lösungsmöglichkeiten – Übertragbarkeit auf allgemeine Nichtigkeitsvorschriften
Zusammenfassung
Literatur- und Stichwortverzeichnis
Pressestimmen
»Abschließend ist festzuhalten, dass dem Autor eine umfangreiche und umfassende Aufarbeitung und Analyse der Anfechtung von Dauerschuldverhältnissen gelungen ist. Die Verknüpfung der zivilrechtlichen Grundlagen mit Konstellationen aus dem Sonderprivatrecht ist nicht immer einfach und dennoch zeigt die Untersuchung, dass eine dogmatische Lösung mit den bestehenden Regelungen durchaus gefunden werden kann, selbst wenn es auf den ersten Blick so scheint, als müssten für Dauerschuldverhältnisse immer gesonderte Regelungen gelten.« Dr. Anna Lisa Engelhart, in: Das Recht der Arbeit, 4/2021
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