Beschreibung
Anlässlich der Entscheidungen des BAG zum sogenannten »Gebot fairen Verhandelns« unternimmt die Arbeit eine erneute Standortbestimmung zu Strukturen und Systematik des Schutzes der rechtsgeschäftlichen Entscheidungsfreiheit im deutschen Privatrecht und zu Notwendigkeit und Mitteln einer Erweiterung des Schutzes. Der Fokus der Untersuchung liegt auf dem Anfechtungsrecht aus § 123 BGB bei Täuschung und Drohung. Sie entwickelt Maßstäbe einer möglichen Erweiterung des Anfechtungsrechts für Beeinträchtigungen der Entscheidungsfreiheit, die in ihrer Intensität mit der Beeinträchtigung durch Täuschung und Drohung vergleichbar sind. Eine analoge Anwendung des § 123 BGB ist möglich, im Sinne der Rechtsklarheit vorzugswürdig erscheint jedoch eine Neuregelung von § 123 BGB und § 2078 Abs. 2 BGB. Zur Konkretisierung des Begriffs werden einzelne Faktoren untersucht und bewertet, die in ihrem Zusammenwirken zu einer entsprechenden unzulässigen Beeinträchtigung führen können.
Inhaltsübersicht
1. Die Selbstbestimmung als Geltungsgrund der Willenserklärung
Ausgangspunkt: Privatautonomie als Garantie selbstbestimmter Regelung – Die Bindung an die Willenserklärung – Bundesverfassungsgericht: Grundrechtlicher Schutz der rechtsgeschäftlichen Entscheidungsfreiheit – Fazit zur Bindung an die Willenserklärung
2. Telos und Regelungsstruktur der Anfechtungsrechte
Die Anfechtung als erneute Entscheidungsmöglichkeit über die Bindung – Störung im Erklärungsakt: §§ 119 I, 120 BGB – Endogene Störungen der Entscheidungsfreiheit – Exogene Störungen der Entscheidungsfreiheit – Fazit zu den Anfechtungsrechten
3. Strukturen und Regelungsbereiche anderer Instrumente zum Schutz der Entscheidungsfreiheit
Präventive Schutzinstrumente – Bedenkzeit nach bzw. vor dem Vertragsschluss – Die Sittenwidrigkeit des Rechtsgeschäfts nach § 138 BGB – Die Inhaltskontrolle allgemeiner Geschäftsbedingungen – Die Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit als Verstoß gegen Treu und Glauben, § 242 BGB – Vertragsaufhebung im Wege der culpa in contrahendo, §§ 280 I, 241 II, 311 II BGB – Der Schadensersatzanspruch aus § 9 II UWG – Fazit zu den Schutzinstrumenten bei beeinträchtigter Entscheidungsfreiheit
4. Erweiterung individualisierter Lösungsrechte bei beeinträchtigter Entscheidungsfreiheit
Allgemeines Widerrufsrecht bei Überrumpelung – Erweiterung des Anfechtungsrechts aus § 123 BGB
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