Die Einheitlichkeit des europäischen und des nationalen Begriffs vom Streitgegenstand
2003. 153 S.
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ISBN 978-3-428-11064-3
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Beschreibung

Nach Ansicht des EuGH ist für die Identität von Rechtsschutzbegehren maßgebend, ob der "Kernpunkt" der Prozesse "dasselbe Rechtsverhältnis" ist. Frauke Wernecke nimmt diese Rechtsprechung zum Anlass, den "Streitgegenstand" des nationalen Prozessrechts aus seiner Verbindung mit dem materiellen Recht zu bestimmen; seine Festlegung orientiert sich an den materiellrechtlichen Kategorien der Anspruchskonkurrenz, der alternativen Normenkonkurrenz und der Anspruchshäufung, mithin an Begriffen, die ihrerseits durch die Identität bzw. Verschiedenheit des zu befriedigenden Interesses (§ 422 BGB in entsprechender Anwendung) geprägt sind und infolgedessen darüber Auskunft geben, ob mehrere Verfahren denselben Streitgegenstand oder verschiedene Begehren betreffen.

Die Festlegung des prozessualen "Anspruchs" anhand des sachlichen Rechts greift einen fast in Vergessenheit geratenen Gedanken der deutschen Prozessrechtslehre wieder auf, entwickelt ihn weiter und darf gleichlautende Meinungen im österreichischen und französischen Recht für sich in Anspruch nehmen.

Inhaltsübersicht

Inhaltsübersicht: I. Einleitung - II. Der "materiale" Anspruchsbegriff in der Rechtsprechung des EuGH und die aus ihm zu ziehenden Folgerungen für Art. 21 und 22 EuGVÜ: Der Rechtsstreit Gubisch ./. Palumbo: Identität des "Anspruchs" bei Leistungs- und negativer Feststellungsklage über dasselbe subjektive Recht? - Der Rechtsstreit Tatry ./. Maciej Rataj: Die Konkretisierung und Verfestigung des europäischen Anspruchsbegriffs - Der Rechtsstreit Drouot assurances ./. CMI industrial sites: Die einheitliche Reichweite von Rechtskraft und Rechtshängigkeit bei Identität der "Ansprüche" - Der Einwand anderweitiger Rechtshängigkeit bei "qualitativer Teilidentität" von Streitgegenständen - Der Begriff des "Anspruchs" in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Eine Zusammenfassung - Der Anwendungsbereich des Art. 22 EuGVÜ: Die Verbindung von Verfahren mit verschiedenen "Ansprüchen" - III. Der nationale, im sachlichen Recht wurzelnde Begriff vom "Streitgegenstand": Die Maßgeblichkeit des Antrags nach dem sog. prozessualen Streitgegenstandsbegriff: Materiellrechtliche Normenkonkurrenz und Anspruchshäufung - Die Identität der Streitgegenstände bei konkurrierenden Leistungs- und negativen Feststellungsklagen - IV. Der Vergleich zwischen dem nationalen Begriff des "Streitgegenstandes" und dem europäischen Begriff des "Anspruchs" - eine Bilanz - V. Die "Streitanhängigkeit" des österreichischen, die "litispendance" des französischen und die "lis alibi pendens" des englischen und US-amerikanischen Rechts: Die Identität der Klage nach den Erkenntnissen des österreichischen Zivilprozessrechts - Der Streitgegenstand in der Sicht des französischen Zivilprozessrechts - Die Abwehr einer Klage wegen Rechtshängigkeit eines vorangehenden Verfahrens im englischen und US-amerikanischen Recht - VI. Zusammenfassende Thesen - Literaturverzeichnis

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