Die Einbeziehung der Rechtsgüter von EU-Mitgliedstaaten in den Schutzbereich deutscher Straftatbestände
2017. 286 S.
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Beschreibung

Der EuGH hat dem in Art. 4 Abs. 3 EUV normierten Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit die Pflicht der EU-Mitgliedstaaten entnommen, ihr nationales Strafrecht in den Dienst der EU zu stellen, um die europäischen Rechtsgüter zu schützen und damit die strafrechtliche Assimilierungspflicht der EU-Mitgliedstaaten gegenüber der EU formuliert. Die Autorin untersucht, inwieweit die EU-Mitgliedstaaten dementsprechend zum strafrechtlichen Schutz ihrer Rechtsgüter auf mitgliedstaatlicher Ebene im Sinne einer wechselseitigen strafrechtlichen Assimilierungspflicht verpflichtet sein können und die Rechtsgüter der anderen EU-Mitgliedstaaten insoweit in den Schutzbereich deutscher Straftatbestände einzubeziehen sind. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass der Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit die EU-Mitgliedstaaten zum wechselseitigen strafrechtlichen Schutz ihrer Allgemeinrechtsgüter verpflichtet, wobei zwischen den kollektiven und den staatlichen Allgemeinrechtsgütern zu unterscheiden ist.

Inhaltsübersicht

1. Einführung

2. Gang der Untersuchung

3. Zum Untersuchungsobjekt

Das Rechtsgut und seine Bedeutung für das deutsche Strafrecht – Arten von Rechtsgütern – Die Bestimmung der Auslandseigenschaft eines Rechtsguts

4. Der Schutz ausländischer Rechtsgüter durch das deutsche Strafrecht. Grundsätze

Die Bedeutung des transnationalen Strafrechts (§§ 3 ff. StGB) – Ausgangspunkt: Der originäre innerstaatliche Bezug des deutschen Strafrechts – Traditionelle Grundsätze zur Schutzbereichsbestimmung deutscher Strafvorschriften – Der Grundsatz der individuellen Auslegung

5. Die ausdrückliche Einbeziehung ausländischer Rechtsgüter in den Schutzbereich deutscher Straftatbestände

Ausdrückliche Schutzbereichserweiterungen deutscher Straftatbestände auf ausländische Allgemeinrechtsgüter – Ausdrückliche Schutzbereichserweiterungen deutscher Straftatbestände auf Allgemeinrechtsgüter der EU-Mitgliedstaaten

6. Der Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit i.S.d. Art. 4 Abs. 3 EUV als unionsrechtliche Grundlage einer wechselseitigen strafrechtlichen Assimilierungspflicht der EU-Mitgliedstaaten

Einführung in den Regelungsgehalt des Art. 4 EUV – Art. 4 Abs. 3 EUV. Der Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit – Der Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit i.S.d. Art. 4 Abs. 3 EUV als Grundlage einer wechselseitigen strafrechtlichen Assimilierungspflicht der EU-Mitgliedstaaten? – Erforderlichkeit einer wechselseitigen strafrechtlichen Assimilierungspflicht der EU-Mitgliedstaaten zur Erfüllung ihrer strafrechtlichen Assimilierungspflicht gegenüber der EU?

7. Strafanwendungs- und strafverfahrensrechtliche Folgen der wechselseitigen strafrechtlichen Assimilierungspflicht der EU-Mitgliedstaaten

Die Beschränkung des nationalen Strafanwendungsrechts der EU-Mitgliedstaaten zur Vermeidung positiver Jurisdiktionskonflikte? – Die Ausdehnung des nationalen Strafanwendungsrechts als Konsequenz der wechselseitigen strafrechtlichen Assimilierungspflicht der EU-Mitgliedstaaten – Der Grundsatz »ne bis in idem« als Lösungskonzept für positive Kompetenzkonflikte zwischen den EU-Mitgliedstaaten

8. Zusammenfassung und Schlussbetrachtung

Literatur- und Sachverzeichnis

Pressestimmen

»für all jene eine gewinnbringende Lektüre, die Informationen an der Schnittstelle zwischen strafrechtlicher Rechtsgutslehre, Strafanwendungsrecht und Europarecht suchen.« Ass.-Prof. Dr. Ingrid Mitgutsch, in: Journal für Strafrecht, Heft 5/2017

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