Die Dritthaftung von Banken bei fehlerhaften Eigenauskünften
2005. 299 S.
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ISBN 978-3-428-11678-2
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Beschreibung

Eine Eigenauskunft wird von der Bank über ihren Kunden erstellt und diesem ausgehändigt. Der Kunde nutzt sie bei Verhandlungen mit Dritten zum Nachweis seiner Kreditwürdigkeit. Der Verfasser untersucht, ob der Dritte von der Bank Ersatz seines Vermögensschadens verlangen kann, wenn die Eigenauskunft fehlerhaft war und der Vertrag an der Insolvenz des Bankkunden gescheitert ist. Dabei behandelt er Geschichte und aktuelle Bedeutung des § 675 Abs. 2 BGB und diskutiert bei der vertraglichen Haftung u. a. den Auskunftsvertrag. Bei § 826 BGB bildet die vorsätzliche sittenwidrige Schädigung einen Schwerpunkt, bei § 823 BGB v. a. das Recht am Unternehmen und die Verkehrspflichten. Erörterungen zu c.i.c., Sachwalter- und Prospekthaftung folgen. Daneben prüft der Autor sog. Einheitslösungen, z. B. die Vertrauenshaftung, und bespricht die parallele Problematik der Haftung für unrichtige Zeugnishaftung. Schließlich wird die gewohnheitsrechtliche Auskunftshaftung, unter besonderer Berücksichtigung des bestehenden Richterrechts, untersucht.

In seiner Schlußbetrachtung verwendet Christian L. Masch u. a. Argumente der ökonomischen Analyse des Rechts und beschreibt die nachteiligen Auswirkungen der Auskunftshaftung auf den Nutzen von Auskünften. Als Gesamtergebnis hält er fest, dae Auskunftshaftung abzulehnen ist. Weder kenne das BGB eine solche Haftung, noch sei sie erforderlich.

Inhaltsübersicht

Inhaltsübersicht: 1. Allgemeines: Einleitung / Problemstellung - Formulierung und Fehlerhaftigkeit der Auskunft - Der Einfluß des § 675 Abs. 2 BGB auf die Haftung - 2. Vertragliche, deliktische und vertragsähnliche Haftung: Die Haftung des Kreditinstitutes aus Vertrag, § 280 Abs. 1 BGB - Die Haftung des Kreditinstitutes gegenüber dem Dritten nach Deliktsrecht - Die Haftung des Kreditinstitutes aus culpa in contrahendo (c.i.c.), §§ 280 Abs. 1 S. 1, 311 Abs. 2, 241 Abs. 2, BGB - Die Verantwortlichkeit der Bank bei falscher Auskunft unter dem Gesichtspunkt der Sachwalterhaftung und der zivilrechtlichen Prospekthaftung, § 311 Abs. 3 BGB - 3. Einheitslösungen: Die Vertrauenshaftung - Die Haftung des Dispositionsgaranten - Die Haftung aus einseitigem Leistungsversprechen - Die Haftung aus Selbstbindung ohne Vertrag - 4. Berufs- und Zeugnishaftung: Die besondere Berufs- bzw. Expertenhaftung der Banken - Die Haftung des Arbeitgebers gegenüber Dritten für schuldhaft unrichtige Dienstzeugnisse - 5. Gewohnheitsrechtliche Haftung, Ausblick und Schlußbetrachtung: Iacta alea est? Die gewohnheitsrechtliche Haftung - Ausblick und Schlußbetrachtung - Anhang zu Fn. 14, S. 242 - Entscheidungen zur Auskunftshaftung - Literaturverzeichnis - Entscheidungsverzeichnis - Sachverzeichnis

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