Die Drittanstellung von Vorstandsmitgliedern
2016. 227 S.
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Beschreibung

Die Drittanstellung von Vorstandsmitgliedern, bei der der Anstellungsvertrag mit einer anderen (juristischen oder natürlichen) Person abgeschlossen wird als derjenigen, für die das Vorstandsmitglied als Organ bestellt worden ist, ist wegen der damit einhergehenden Vorteile v.a. in Konzernstrukturen weit verbreitet. Dennoch ist diese anstellungsvertragliche Konstruktion stark umstritten. Rechtsprechung existiert zu dieser Thematik kaum. Der Autor widmet sich zunächst allgemeinen Fragen des Anstellungsverhältnisses wie dessen Notwendigkeit sowie dessen Verhältnis zur organschaftlichen Bestellung. Sodann greift er die wesentlichen, gegen eine Praktizierung der Drittanstellung sprechenden, aktienrechtlichen Bedenken auf und unterzieht sie einer kritischen Prüfung. Schwerpunkte der Untersuchung sind die Vereinbarkeit mit der eigenverantwortlichen Leitungsmacht des Vorstands sowie der Personalkompetenz des Aufsichtsrats. Erörtert werden dabei auch neuere anstellungsvertragliche Gestaltungsformen wie die Überlassung von Interimsmanagern.

Inhaltsübersicht

A. Einleitung

Verbreitung, Arten und Motivation – Gestaltungsmöglichkeiten des Drittanstellungsvertrags – Ausgangspunkt Privatautonomie

B. Grundsätze des Anstellungsverhältnisses

Rechtsverhältnisse zwischen Vorstandsmitglied und Bestellungskörperschaft – Treuepflicht des Vorstandsmitglieds

C. Konflikt der Drittanstellung mit dem Grundsatz der eigenverantwortlichen Leistung nach § 76 Abs. 1 AktG

Ausgestaltung der Leitungsmacht – Weisungsunabhängigkeit als Teil der Eigenverantwortlichkeit des Vorstandsmitglieds – Leitungsermessen als Teil der Eigenverantwortlichkeit des Vorstands – Gefahr der Haftungsmaximierung. Fehlende Anwendbarkeit der Business Judgment Rule? – Ergebnis

D. Die ausschließliche Zuständigkeit des Aufsichtsrats für den Anstellungsvertrag

Problemaufriss – Anstellungskompetenz nach § 84 Abs. 1 Satz 5 AktG i. V. m. Abs. 1 Satz 1 AktG? – Verhältnis zu § 112 Satz 1 AktG – Ausschließlichkeit der Anstellungskompetenz aus § 84 Abs 1 Satz 5 i. V. m. Abs. 1 Satz 1 AktG – Rechtsfolgen eines Kompetenzverstoßes – Ex ante- oder ex post-Zustimmung des Aufsichtsrats – Weitere Rechtsfolgen einer Drittanstellung – Fazit

E. Zusammenfassung

Literatur- und Stichwortverzeichnis

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