Die deliktische Haftung für Hilfspersonen in Europa
2002. 216 S.
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ISBN 978-3-428-10752-0
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ISBN 978-3-428-50752-8
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Beschreibung

Der Autor beschäftigt sich mit der außervertraglichen Verantwortlichkeit für das Handeln anderer. Der Gedanke, dass man sich das Verhalten anderer dann zurechnen lassen muss, wenn man daraus Vorteile zieht, ist bereits tief in der Rechtsgeschichte verwurzelt. In Deutschland sieht § 831 BGB vor, dass ein Geschäftsherr für seine Verrichtungsgehilfen nur dann verantwortlich ist, wenn er selbst bei Auswahl oder Überwachung der Gehilfen schuldhaft gehandelt hat. Während die Norm bisher, obwohl sie von Anfang an zu den rechtspolitisch umstrittensten des BGB gehörte, vom Gesetzgeber unangetastet blieb, hat die Rechtsprechung Wege gefunden, die ihrer Ansicht nach nicht weit genug gehende Haftung des Geschäftsherrn zu einer quasi von seinem Verschulden unabhängigen Haftung auszudehnen. Und eben so, nämlich vom Geschäftsherrenverschulden unabhängig, ist die Haftung in den meisten anderen europäischen Ländern ausgestaltet.

Cornelius Renner untersucht die gemeinsamen geschichtlichen Quellen der Geschäftsherrnhaftung, um dann die Lage in Deutschland, England und Frankreich zu begutachten und schließlich eine mögliche künftige - nicht an ein Verschulden des Geschäftsherrn anknüpfende - europäische Regelung zu skizzieren, die auf ein gemeinsames Fundament gegründet ist.

Inhaltsübersicht

Inhaltsübersicht: Einleitung - 1. Die Haftung für Hilfspersonen in der europäischen Geschichte: Das römische Recht - Die Entwicklung bis ins 19. Jahrhundert - Die Entwicklung in Deutschland im 19. Jahrhundert - Zusammenfassung und Schlussbemerkung - 2. Die Haftung für Hilfspersonen im Europa der Gegenwart: § 1 Das deutsche Recht: Die Haftung des Geschäftsherrn nach § 831 BGB - Kunstgriffe zur Umgehung des § 831 BGB - Spezialgesetzliche Regelungen - Versicherungsmäßige Deckung - Zusammenfassung und Schlussbemerkung - § 2 Das französische Recht: Die Haftung des commettants nach Art. 1384 al. 5 Cc - Haftung für Gehilfenhandeln außerhalb des Art. 1384 al. 5 Cc - Spezialgesetzliche Regelungen - Versicherungsmäßige Deckung - Zusammenfassung und Schlussbemerkung - § 3 Das englische Recht: Vicarious liability - Haftung für Gehilfenhandeln außerhalb der Vicarious Liability - Spezialgesetzliche Regelungen - Versicherungsmäßige Deckung - Zusammenfassung und Schlussbemerkung - § 4 Überblick über andere europäische Regelungen: Österreichisches Recht - Niederländisches Recht - Der skandinavische Rechtskreis, insbesondere Schweden - Der romanische Rechtskreis - Zusammenfassung und Schlussbemerkung - 3. Die Haftung für Hilfspersonen im künftigen Europa: Die dogmatischen Grundlagen einer europäischen Geschäftsherrnhaftung - Ausgestaltung einer zukünftigen Regelung - Ergebnis - Literatur- und Sachwortverzeichnis

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