Verfassungsrechtliche Einordnung und Verfassungsfragen des Wahlverfahrens
Beschreibung
Das Bundesverfassungsgericht hat sich 2014 erstmalig eingehend in zwei Urteilen mit der Bundesversammlung beschäftigt. Als reines Kreationsorgan habe es bei seiner einzigen Funktion – der Wahl des Bundespräsidenten gemäß Art. 54 GG – die besondere Würde des Amtes zu unterstreichen. Als ein eigentümlicher, demokratisch veredelter Rückgriff auf das Erbe der konstitutionellen Monarchie sei diese Wahl alles in allem eine Kür.
Diese These kann verfassungsgeschichtlich nicht gestützt werden, vielmehr zeigen sich auch markante Parallelen zu einem Parlament. Die staatsrechtliche Analyse spricht in der Gesamtschau für eine Charakterisierung als »Organ mixtum compositum«. Als solches vereinigt das oberste Bundesorgan parlaments- und kürähnliche Elemente. Dies hat je nach Verfahrensstand im Ablauf einer Bundesversammlung weitreichende Folgen: Der Sitzungsleitung und den Mitgliedern sind unterschiedliche und umfassende Befugnisse u.a. in Bezug auf Antrags- und Ausspracherechte zuzugestehen, die künftig zu beachten sind.
Inhaltsübersicht
1. Einleitung
Problemaufriss – Stand der Forschung – Gang der Untersuchung
2. Abkehr von der Direktwahl des Bundespräsidenten
Die Diskussion auf Herrenchiemsee und im Parlamentarischen Rat: Das mitgebrachte Wissen: Bestimmung, verfassungsrechtliche Stellung und Amtsführung der Weimarer Reichspräsidenten Ebert und Hindenburg – Herrenchiemseer Konvent und Parlamentarischer Rat: Die Diskussion über die Notwendigkeit des Bundespräsidentenamtes und das Verfahren seiner Besetzung
3. Die Charakterisierung der Bundesversammlung
Die Einordnung als kürähnliches Organ durch das Bundesverfassungsgericht – Generelle Betrachtung der Prototypen »Parlament« und »Kürorgan« – Analyse: Status der Bundesversammlung, Status der Mitglieder und Verfahrensregelungen als Kriterien für die staatsrechtliche Einordnung
4. Verfassungsfragen zum Status der Mitglieder und zum Ablauf einer Bundesversammlung unter Berücksichtigung ihres Charakters als »Organ mixtum compositum«
Die Zusammensetzung der Bundesversammlung – Die Vorbereitung und Einberufung der Bundesversammlung – Die Sitzungseröffnung und Konstituierung der Bundesversammlung – Der Geschäftsgang der Bundesversammlung jenseits des Wahlverfahrens – Das Wahlverfahren der Bundesversammlung – Exkurs: Rechtsschutzmöglichkeiten – Im Nachgang: Die Eidesleistung des Gewählten – Der Zeitpunkt des Amtsbeginns
5. Zusammenfassung und Ausblick
6. Anhang
Übersicht über die Sitzungen des Parlamentarischen Rates – Alphabetisches Verzeichnis der angeführten Personen der Zeitgeschichte – Die bisherigen Bundesversammlungen im Überblick
Literaturverzeichnis, Internetquellen, Stichwortverzeichnis
Pressestimmen
»Die nächste Bundesversammlung wird zwar (voraussichtlich) erst im Jahr 2027 stattfinden: wer sich aber schon heute mit ihr befassen möchte (oder befassen muss), findet in vorliegender Arbeit nicht nur ein ideales Drehbuch, sondern wird auch für alle mit ihr möglicherweise verbundenen Probleme sensibilisiert und beraten. Denn das ist Eibach auch: ein Kommentar zu Art. 54 GG und zu den 14 Paragraphen des BPWahlG!« Dr. Michael Fuchs, in: Deutsches Verwaltunsgblatt, 18/2024
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