Die Beweisermittlung im gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht

Die Behandlung des strukturellen Informationsdefizits des Rechtsinhabers im Falle einer vermuteten Schutzrechtsverletzung: Von der Entscheidung »Druckbalken« bis zur Umsetzung der »Enforcement«-Richtlinie

2011. 441 S.
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Beschreibung

Vor dem Hintergrund der prozessualen Darlegungs- und Beweislast und des strukturellen Informationsdefizits des Rechtsinhabers bei einer vermuteten Schutzrechtsverletzung untersucht Thomas Gniadek zunächst die nach bisherigem deutschen Recht bestehenden materiellen Ansprüche – z.B. § 809 BGB – und prozessualen Instrumente – z.B. §§ 142, 144 ZPO, §§ 485 ff. ZPO – zur Informationsbeschaffung und Beweissicherung im gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht, sowie die Lehre von einer prozessualen Aufklärungspflicht der Parteien.

Sodann erfolgt eine detaillierte Analyse der mit Art. 6 und 7 der »Enforcement«-Richtlinie bereitgestellten Instrumente zur Informationsbeschaffung unter Heranziehung des französischen und des englischen Rechtsinstituts der »saisie« und der »search order«.

Schließlich zeigt der Autor, wie eine richtlinienkonforme Auslegung des neu geschaffenen Besichtigungsanspruchs nach § 140c PatG zu einem effektiven Instrument der vorprozessualen Informationsbeschaffung führt, welches Elemente der Beweisermittlung und Möglichkeiten des Schutzes der Betriebsgeheimnisse des mutmaßlichen Verletzers bereithält.

Inhaltsübersicht

Einleitung

Einführung – Problemstellung – Überblick über die Systematik der Informationsbeschaffung im bisherigen deutschen Recht – Aufgabenstellung und Beschränkung des Untersuchungsgegenstandes – Gang der Arbeit – Interessenlage

1. Teil: Die Informationsbeschaffung auf dem Gebiet des geistigen Eigentums nach dem bisherigen deutschen Recht

1. Abschnitt: Materielle Ansprüche: Der Besichtigungsanspruch nach § 809 BGB
2. Abschnitt: Prozessuale Instrumente: Das Selbstständige Beweisverfahren nach §§ 485-494a ZPO als vorprozessuales Instrument der Beweissicherung – Allgemeine Regeln und Lehren der Beweisbeschaffung und -erhebung im laufenden Zivilprozess – Die Pflicht des Prozessgegners zur Vorlegung von Urkunden nach §§ 421 ff. ZPO – Die amtswegige richterliche Anordnung der Vorlegung von Unterlagen und Augensscheinsgegenständen und der Duldung ihrer Inaugenscheinnahme und Begutachtung nach §§ 142, 144 ZPO – Fazit zur Informationsbeschaffung nach bisher geltendem deutschen Recht: »Ausforschungsverbot statt Geheimverfahren«

2. Teil: Die EG-Richtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums

Einführung – Auslegungskriterien – Die einzelnen Regelungen der Richtlinie

3. Teil: Umsetzungsbedarf, Umsetzungsmöglichkeiten und die konkrete Umsetzung durch das Umsetzungsgesetz

Umsetzungsbedarf – Umsetzungsmöglichkeiten – Umsetzungsgesetz

Literatur- und Sachwortverzeichnis

Pressestimmen

»Es ist wünschenswert, dass sich der Gesetzgeber von den Vorschlägen dieser lesenswerten Dissertation leiten lässt und sich zumindest im Bereich des geistigen Eigentums für Neuerungen öffnet.« Leyla Rock, in: APR-Literaturhinweis, 10.12.2011

»Bei der vorliegenden Dissertation handelt es sich alles in allem um eine sehr interessante und lesenswerte Arbeit, die die nach deutschem Recht gegebenen Möglichkeiten der Beweissicherung und Beweisermittlung umfassend darstellt, die von der Durchsetzungsrichtlinie geforderten Maßnahmen der Beweissicherung- und Beweisermittlung analysiert und sich mit der erfolgten Umsetzung in Deutschland zu Recht kritisch auseinandersetzt.« Dr. Catharina Götz, in: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht Internationaler Teil, 6/2012

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