Die Bestimmung des erlangten Etwas bei der Einziehung von Taterträgen nach §§ 73 ff. StGB – insbesondere von Erlösen aus Kapitalmarktdelikten –
2019. IV, 163 S.
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Beschreibung

Die Arbeit thematisiert die Einziehung von Erträgen aus Straftaten, wobei Erträge aus Kapitalmarktdelikten vordergründig in den Blick genommen werden. Der Autor zeigt die bestehende Divergenz in der Rechtsprechung hinsichtlich der Bestimmung des erlangten Etwas auf. Dabei wird untersucht, inwiefern sich die Änderungen der §§ 73 ff. StGB, welche durch die Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung im Jahre 2017 eingetreten sind, auf die Rechtsprechung und Thematik auswirken könnten.

Nach einer kritischen Auseinandersetzung mit der bisherigen Bestimmung des erlangten Etwas und den damit im Zusammenhang stehenden Fragen, gelangt der Autor zu dem Ergebnis, dass eine Bestimmung des erlangten Etwas trotz der Einführung des § 73d StGB anhand eines Unmittelbarkeitszusammenhanges im Sinne eines Unrechtszusammenhanges durch Zuhilfenahme der Maßstäbe der objektiven Zurechnung erfolgen könnte. Dieses Ergebnis wird anhand verschiedener Deliktsgruppen verdeutlicht.

Inhaltsübersicht

A. Einführung

B. Gang der Untersuchung

C. Grundlagen

Historische Entwicklung der Einziehungsvorschrift (§ 73 StGB) – Gesetzgeberische Intention und deren Umsetzung – Systematik und Merkmale der §§ 73 ff. StGB – Rechtsprechungsüberblick zum »erlangten Etwas«

D. Bewertung der Rechtsprechung und Literatur zum »erlangten Etwas«

Wesensgehalt der Einziehung von Taterträgen – Ein- oder zweistufige Bestimmung des Bruttoprinzips? – Trennung nach Bemakelung trotz § 73d StGB – Ansichten in der Literatur und deren Bewertung

E. Die Bestimmung des »erlangten Etwas« anhand der Maßstäbe der objektiven Zurechnung

Herleitung der Zulässigkeit der objektiven Zurechnung für die Einziehung von Taterträgen – Umfang der objektiven Zurechnung – Konsequenzen der Anwendung der objektiven Zurechnung für einzelne Delikte – Fazit

F. Tatsächliche Berechnung der Einziehungshöhe im Prozess

Berechnung bei mehreren Einziehungsadressaten bzgl. einer Tat – Zeitpunkt der Berechnung des Wertersatzes – Berechnungsweise beim Handel mit Wertpapieren

G. Dritteinziehung

Anwendbarkeit von § 73b StGB – Zurechnungszusammenhang

H. Einziehung nach OWiG

I. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse

Literatur- und Stichwortverzeichnis

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