Die Bemessung des Inkommensurablen

Wege zur Bestimmung des Ersatzes immaterieller Schäden am Beispiel des Schmerzensgelds

2012. 4 Abb.; 160 S.
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Beschreibung

Eine nicht verstummende öffentliche Diskussion über die angemessene Höhe von Schmerzensgeldern zeigt, dass an deren gerichtliche Bemessung besondere Gerechtigkeitserwartungen geknüpft werden. Diese Kontroversen werfen die Frage auf, ob das deutsche Schadensersatzrecht gegenwärtig die Bemessung von Schmerzensgeldern in Fällen des § 253 BGB nicht nur inhaltlich, sondern auch in Bezug auf die konkret ausgeurteilten Summen nachvollziehbar steuert.

Eine Analyse der einschlägigen Rechtsprechung zeigt dabei nicht nur große Differenzen der relevanten Bemessungskriterien, sondern auch erhebliche Varianzen der ausgeurteilten Schmerzensgelder, selbst innerhalb sich stark ähnelnder Fallgruppen. Dieser Befund legt eine Untersuchung der Frage nahe, ob auf der Basis des § 253 überhaupt eine hinreichend exakte Zumessung von Schmerzensgeld möglich ist und welche Konsequenzen sich aus der Unmöglichkeit einer »sauberen« Bemessung für das geltende Recht und für mögliche Reformen des Schadensrechts ergeben.

Inhaltsübersicht

A. Einleitung und Problemstellung

B. Wird der immaterielle Schaden sauber bemessen?

Dogmatische Grundlagen – Die Praxis – Bewertung der Ergebnisse und offene Fragen

C. Kann der immaterielle Schaden sauber bemessen werden?

Berechnung nach dem Ausgleichsgedanken – Berechnung unter Ein- oder Ausschluß von Genugtuungsaspekten – Berechnungen unter Präventionsgesichtspunkten – Konsequenzen und offene Fragen

D. Muß der immaterielle Schaden sauber bemessen werden? – Wege aus dem Dilemma

Verfassungsrechtliche Anforderungen? – Kern des Problems: Auflösung des Inkommensurabilitätsparadoxes – Nochmals: Die Dogmatik des Schmerzensgelds – Problemlösungsvorschlag de lege lata – Verzicht auf die Präzisionsperspektive. Das Judiz als Maßstab – Problemlösungen de lege ferenda

E. Ergebnisse

Literatur- und Sachwortverzeichnis

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