Die Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht des Aufsichtsrats einer AG mit hoheitlicher Beteiligung
2021. 233 S.
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ISBN 978-3-428-18338-8
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ISBN 978-3-428-58338-6
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Beschreibung

Das BVerfG hat Ende 2017 die Anforderungen für eine staatliche Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft konkretisiert. Die Arbeit untersucht anhand dieses Urteils die verfassungsrechtlichen Anforderungen einer Eigengesellschaft sowie einer staatlichen Mehrheits- und Minderheitsbeteiligung. Daneben wird aufgezeigt, dass bei staatlichen Beteiligungen grundsätzlich allein das Gesellschaftsrecht gilt, jedoch bei zwingendem Verfassungsrecht eine verfassungskonforme Auslegung des Gesellschaftsrechts erfolgen muss. Sodann behandelt die Arbeit die Verschwiegenheitspflicht des Aufsichtsrats einer AG bei staatlicher Beteiligung. Anhand der Golden-Shares-Rechtsprechung wird die Unionskonformität der §§ 394, 395 AktG herausgearbeitet. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass die Verschwiegenheitspflicht des Aufsichtsrats bei Eigengesellschaften sowie der Mehrheitsbeteiligung des Bundes aufgrund einer verfassungskonformen Auslegung der §§ 394, 395 AktG teilweise einzuschränken ist.

Inhaltsübersicht

Einführung
1. Die Beteiligung der öffentlichen Hand

Ingerenzpflichten und Eingangskontrolle – Geltung des Gesellschaftsrechts bei der Betätigung des Staates in privatrechtlichen Unternehmensformen – Fehlerhafte Eingangskontrolle
2. Grundlagen der §§ 394, 395 AktG
Die Verschwiegenheitspflicht des Aufsichtsratsmitglieds einer AG – Grundlagen der §§ 394, 395 AktG
3. Unionskonformität der §§ 394, 395 AktG
Kapitalverkehrsfreiheit, Art. 63 Abs. 1 AEUV – Niederlassungsfreiheit, Art. 49 AEUV
4. Voraussetzungen zur Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht gemäß § 394 AktG
Beteiligung einer Gebietskörperschaft – Bestellung auf Veranlassung der Gebietskörperschaft – Berichtspflicht – Berichtsadressat
5. Rechtsfolge des § 394 AktG
Beschränkte Berichterstattung – Weitergabe vertraulicher Unterlagen
6. Verstöße gegen die §§ 394, 395 AktG
Verstöße gegen § 394 AktG – Verstöße gegen § 395 AktG
7. Schlussbetrachtung
Ergebnisse – Ausblick
Literatur- und Stichwortverzeichnis

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