Die Anwendbarkeit der Bewährungsvorschriften gemäß §§ 56 ff. StGB auf die Ersatzfreiheitsstrafe nach § 43 StGB

Eine Untersuchung zur Rechtsnatur der Ersatzfreiheitsstrafe im Besonderen

2022. 250 S.
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ISBN 978-3-428-18410-1
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ISBN 978-3-428-58410-9
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Beschreibung

Die Aussetzung der Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe i.S.v. § 43 StGB zur Bewährung gem. §§ 56 ff. StGB wird in der Praxis anders als bei Freiheitsstrafen i.S.v. § 38 StGB überwiegend abgelehnt. Dieses Ergebnis verwundert mit Blick auf die ebenfalls vorherrschende Meinung, dass es sich bei der Ersatzfreiheitsstrafe um eine echte (Freiheits )Strafe handelt. Kernstück der Arbeit bildet deshalb die Untersuchung der Rechtsnatur der Ersatzfreiheitsstrafe mittels der juristischen Auslegungsmethoden. Daneben geht Marie Hädrich auf die sanktions- sowie vollstreckungsrechtlichen Probleme im Zusammenhang mit der Verhängung und Vollstreckung der Geldstrafe i.S.v. § 40 StGB vor allem bei wirtschaftlich schwachen Straftätern ein. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass es sich bei der Ersatzfreiheitsstrafe um eine echte Freiheitsstrafe handelt, deren Vollstreckung gem. §§ 56 ff. StGB bereits de lege lata zur Bewährung ausgesetzt werden kann, und unterbreitet einen eigenen Handlungsvorschlag.

Inhaltsübersicht

Einleitung
Problemaufriss — Gang der Arbeit

1. Die Ersatzfreiheitsstrafe und ihre Vollstreckung
Anordnungsvoraussetzungen der Ersatzfreiheitsstrafe — Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe — Zusammenfassung

2. Die Ersatzfreiheitsstrafe in der aktuellen Diskussion
Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe — Erhalt der Ersatzfreiheitsstrafe: Meinungsstand — Kritische Bewertung

3. Die Rechtsnatur der Ersatzfreiheitsstrafe
Wortlaut — Historie der Ersatzfreiheitsstrafe — Systematik — Telos — Ergebnis

4. Anwendbarkeit der Bewährungsvorschriften
De lege lata — Handlungsvorschlag — Kurzer Ausblick

5. Zusammenfassung

Literatur- und Stichwortverzeichnis

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