Deutsches Privatrecht

Vierter Band: Familienrecht. Aus dem Nachlaß hrsg. von Karl Kroeschell / Karin Nehlsen-von Stryk

2010. XII, 468 S.
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ISBN 978-3-428-12950-8
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ISBN 978-3-428-52950-6
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ISBN 978-3-428-82950-7
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Beschreibung

Der vorliegende Band »Familienrecht« veröffentlicht erstmals das nachgelassene Manuskript des großen germanistischen Rechtsgelehrten Otto von Gierke (1841–1921). Das »Familienrecht« war als IV. Band seines bedeutenden Werkes »Deutsches Privatrecht« geplant, dessen erste drei Bände »Allgemeiner Teil nebst Personenrecht«, »Sachenrecht« und »Recht der Schuldverhältnisse« in den Jahren 1895, 1905 und 1917 erschienen waren. Gierkes Tod hat die Beendigung des IV. Bandes verhindert. Fertiggestellt war aber ein immerhin fast 900 Blatt umfassendes Manuskript, das mit Ausnahme des Rechts der Vormundschaft und der Pflegschaft das gesamte Familienrecht behandelt, also Eherecht und Ehegüterrecht, Verwandschaftsrecht und die Rechtsverhältnisse zwischen Eltern und Kindern.

Die hohe Anerkennung, die den erschienenen Bänden des Deutschen Privatrechts als »Summe der deutschen Privatrechtsdogmatik des 19. Jh.« zuteil geworden ist, darf in gleicher Weise der Band »Familienrecht« für sich beanspruchen. Gleichermaßen wie bereits im II. Band tritt auch hier Gierkes Anliegen, das BGB im Licht deutschrechtlicher Traditionen darzustellen, deutlich hervor. Zudem dürfte der Band »Familienrecht« neue Anstöße zur wissenschaftsgeschichtlichen Würdigung Gierkes geben, hat Gierke doch stets auch Ehe und Familie als Ausformung des deutschrechtlichen Genossenschaftsgedankens proklamiert. Eine reiche Fundgrube stellt der Band aber auch für die Geschichte des Familienrechts selbst dar. Die Fülle des in Form gebrachten und dogmatisch durchleuchteten Stoffes nötigt nach wie vor Bewunderung ab. Erwähnt sei hier nur die breite Berücksichtigung der nahezu unabsehbaren deutschen Partikulargesetzgebung des 19. Jh., die selbstverständliche rechtsvergleichende Einbeziehung der europäischen Kodifikationen und vor allem: eine an Detailfülle und Genauigkeit wohl unerreichte Gesamtdarstellung des Familienrechts in den ersten 20 Jahren des BGB.

Inhaltsübersicht

Erstes Kapitel: Familienrecht überhaupt

§ 220 [fehlt] – § 221 Die geschichtlichen Grundlagen des geltenden deutschen Familienrechts – § 222 Die Quellen des geltenden deutschen Familienrechts – § 223 Wesen des Familienrechts – §§ 224 – 227 [fehlen]

Zweites Kapitel: Eheliches Personenrecht

Erster Titel: Verlöbniß: § 228 Geschichte des Verlöbnißrechts – § 229 Geltendes Verlöbnißrecht
Zweiter Titel: Erfordernisse der Eheschließung: § 230 Erfordernisse der Eheschließung überhaupt – § 231 Die Ehehindernisse – § 232 Mängel der Ehefähigkeit – § 233 Das Ehehinderniß in der Doppelehe – § 234 Die Ehehindernisse der Verwandtschaft und Schwägerschaft – § 235 Das Ehehinderniß des Ehebruchs – § 236 Ehehindernisse aus Gründen der äußeren Ordnung – § 237 Rechtsgeschäftliche Erfordernisse der Eheschließung
Dritter Titel: Form der Eheschließung: § 238 Geschichte der Eheschließungsform – § 239 Das geltende formelle Eheschließungsrecht
Vierter Titel: Nichtigkeit und Anfechtbarkeit der Ehe: § 240 Nichtige Ehen – § 241 Anfechtbare Ehen – § 242 Rechtsfolgen nichtiger Ehen – § 243 Prozesse über Bestand oder Nichtbestand der Ehe
Fünfter Titel: Wirkungen der Ehe: § 244 Die eheliche Gemeinschaft – § 245 Allgemeine Ehewirkungen vermögensrechtlichen Inhalts
Sechster Titel: Auflösung der Ehe: § 246 Auflösung der Ehe durch den Tod – § 247 Todeserklärung – § 248 Ehescheidung. Geschichte und Prinzip – § 249 Die Ehescheidungsgründe – § 250 Durchführung der Ehescheidung – § 251 Wirkungen der Ehescheidung – § 252 Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft

Drittes Kapitel: Eheliches Güterrecht

Erster Titel: Das eheliche Güterrecht überhaupt: § 253 Geschichtliche Entwicklung – § 254 Das gesetzliche eheliche Güterrecht – § 255 Das vertragsmäßige eheliche Güterrecht – § 256 Wirksamkeit des ehelichen Güterrechts gegen Dritte – § 257 Räumliche Geltung des ehelichen Güterrechts – § 258 Zeitliche Geltung des ehelichen Güterrechts
Zweiter Titel: Verwaltungsgemeinschaft: § 259 Begriff, Geschichte und Wesen – § 260 Die Vermögensmassen bei Verwaltungsgemeinschaften – § 261 Rechtsstellung des Mannes in der Verwaltungsgemeinschaft – § 262 Rechtsstellung der Frau in der Verwaltungsgemeinschaft – § 263 Schuldenverhältnisse bei der Verwaltungsgemeinschaft – § 264 Beendigung der Verwaltungsgemeinschaft – § 265 Besondere eheliche Güterarten
Dritter Titel: Gütertrennung: § 266 Begriff, Geschichte und Wesen der Gütertrennung – § 267 Rechtsverhältnisse bei der Gütertrennung
Vierter Titel: Allgemeine Gütergemeinschaft: § 268 Begriff, Geschichte und Wesen der allgemeinen Gütergemeinschaft – § 269 Vermögensmassen bei der allgemeinen Gütergemeinschaft – § 270 – § 272 [fehlen] – § 273 Fortgesetzte Gütergemeinschaft – § 274 Rechtsverhältnisse bei der fortgesetzten Gütergemeinschaft – § 275 Veränderung und Beendigung der fortgesetzten Gütergemeinschaft – § 276 Gewillkürte Aenderungen des Rechtes der fortgesetzten Gütergemeinschaft
Fünfter Titel: Errungenschaftsgemeinschaft: § 277 Begriff, Geschichte und Wesen der Errungenschaftsgemeinschaft – § 278 Rechtsgrundsätze bei der Errungenschaftsgemeinschaft – Sechster Titel: Fahrnißgemeinschaft: § 279 Begriff, Geschichte und Wesen – § 280 Rechtsgrundsätze bei der Fahrnißgemeinschaft

Viertes Kapitel: Verwandtschaftsrecht

Erster Titel: Rechtsverhältnisse und Verwandtschaftsrecht überhaupt: § 281 Eheliche Abstammung – § 282 Wirkungen der Verwandtschaft – § 283 Eintritt der Unterhaltspflicht – § 284 Veränderung und Beendigung der Unterhaltspflicht
Zweiter Titel: Rechtsverhältnisse zwischen Eltern und ehelichen Kindern: § 285 Wirkungen der ehelichen Kindschaft überhaupt – § 286 Hausangehörige Kinder – § 287 Ausstattung und Aussteuer – § 288 Elterliche Gewalt – § 289 Elterliche Gewalt des Vaters – § 290 Personensorge – § 291 Vermögenssorge – § 292 Elterliche Nutznießung – § 293 Obervormundschaftliche Befugnisse – § 294 Ruhen und Beendigung der elterlichen Gewalt – § 295 Elterliche Gewalt der Mutter
Dritter Titel: Kinder aus nichtigen Ehen und uneheliche Kinder: § 296 Kinder aus nichtigen Ehen – § 297 Uneheliche Kinder – § 298 Legitimation

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