Beschreibung
Der deutsche Gesetzgeber hat mit der Schuldrechtsmodernisierung 2002 den § 313 BGB, die Geschäftsgrundlage geregelt. Der türkische Gesetzgeber kodifizierte die Geschäftsgrundlagenproblematik im Juli 2012 in Art. 138 tOR unter der Überschrift »Leistungserschwerung«. Er hat sich dabei die deutsche Lösung der Geschäftsgrundlagenproblematik als Vorbild genommen und versuchte sich am § 313 BGB zu orientieren. Die Arbeit untersucht, ob die deutsche Lösung der Geschäftsgrundlagenproblematik tatsächlich geeignet ist, der Türkei als Vorbild zu dienen, und falls ja, ob der Versuch gelungen ist. Die Recherche ergab, dass der türkische Gesetzgeber sein Ziel, sich an § 313 BGB zu orientieren, nicht ganz erreicht hat, und der Art. 138 tOR noch zahlreiche diskussionsbedürftige Fragen aufwirft. In dem Vergleich wurden in beiden Rechtssystemen zahlreiche Mängel festgestellt und Verbesserungsvorschläge unterbreitet.
Inhaltsübersicht
Einleitung – Gang der Untersuchung
1. Der Wegfall der Geschäftsgrundlage im deutschen Recht
Die Entwicklung des Wegfalls der Geschäftsgrundlage im deutschen Recht (Frühere Lehren und ältere Rechtsprechung; Lehren und Rechtsprechung bis zum Inkrafttreten des § 313 BGB) – Kodifikation des § 313 BGB (Gesetzliche Entwicklung des Wegfalls der Geschäftsgrundlage) – Voraussetzungen und Anwendungsbereich des § 313 BGB und die Abgrenzung zu anderen Instituten – Rechtsfolge der Störung der Geschäftsgrundlage (Anpassung; Vertragsaufhebung)
2. Wegfall der Geschäftsgrundlage im türkischen Recht
Entwicklung des Wegfalls der Geschäftsgrundlage im türkischen Recht (Ein Querschnitt der Geschichte des türkischen Zivilrechts; Theorien zum Wegfall der Geschäftsgrundlage vor der Kodifikation im Jahr 2012) – Kodifikation des Art. 138 tOR (Gesetzliche Entwicklung des Wegfalls der Geschäftsgrundlage) – Voraussetzungen und Anwendungsbereich des Wegfalls der Geschäftsgrundlage – Rechtsfolgen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage (Anpassung des Vertrags; Vertragsaufhebung; Anpassungs- und Vertragsaufhebungsbefugnis; Entschädigung)
3. Vergleich zwischen dem deutschen und dem türkischen Geschäftsgrundlageninstitut
Vergleich der historischen Entwicklungen der Geschäftsgrundlage in beiden Rechtssystemen bis zur Kodifikation – Vergleich der Kodifikation des § 313 BGB und des Art. 138 tOR – Vergleich der tatbestandlichen Voraussetzungen und des Anwendungsbereichs zwischen beiden Rechtssystemen – Rechtsfolgen
Fazit
Anlage: Auszug aus dem türkischen Recht
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