Eine Untersuchung vor dem Hintergrund der neueren Entwicklung der Rechtsprechung
Beschreibung
In einem globalisierten, wettbewerbsorientierten Marktumfeld werden in Unternehmen immer »kreativere« Wege der Gewinnsteigerung gefunden, welche die Rechtsprechung strafrechtlich beurteilen muss. Häufig werden dabei zur Erlangung lukrativer Aufträge Bestechungsgelder aus der Unternehmenskasse gezahlt.
Aufgrund seiner abstrakten Formulierung wird illegales wirtschaftliches Handeln meist unter § 266 StGB subsumiert. Zentrale Frage dabei ist, ob dem Unternehmen durch die illegale Abzweigung bzw. Verwendung ein Vermögensnachteil i.S.d. § 266 StGB zugefügt wird oder ob hierdurch lukrative Geschäftsabschlüsse erst ermöglicht und somit Gewinne vergrößert werden. Die Rechtsprechung ist hierbei uneinheitlich und tendiert zu ersterer Auffassung. Diese Arbeit zeigt, dass auch illegal erlangte Gewinne in die Saldierung einbezogen werden müssen und die Rechtsprechung der rein wirtschaftlichen Beurteilung von Vermögenszuflüssen – auch aus verfassungsrechtlicher Sicht – größere Beachtung schenken muss.
Inhaltsübersicht
1. Einführung in die Problematik: Einleitung – Gang der Bearbeitung
2. Analyse der uneinheitlichen Rechtsprechung zum Vermögensnachteil: BGH (4. Strafsenat), NJW 1975, 1234 ff. – »Bundesliga-Entscheidung« – BGH (2. Strafsenat), NStZ 2009, 95 ff. – »Siemens/Enel« – BVerfG, NJW 2010, 3209 ff. – »Grundsatzentscheidung« – BGH (2. Strafsenat), NJW 2010, 3458 ff. – »Trienekens« – BGH (1. Strafsenat), NJW 2011, 88 ff. – »Siemens/AUB« – BGH (2. Strafsenat), NJW 2013, 401 ff. – »Telekom-Spitzelaffäre« – BGH (1. Strafsenat), BeckRS 2018, 37760 – »Arzneimittel/Russlandgeschäft« – Zwischenfazit
3. Die Grundlagen zum Tatbestand der Untreue: Grundsatzfragen des Untreuetatbestands – Tatbestandsmerkmale
4. Grundsätze der Bestimmung der Kompensation bei illegalem Vermögenseinsatz: Generelle Bedeutung der Kompensation im Wirtschaftsstrafrecht und Definition – Voraussetzung für die Anerkennung einer Kompensation
5. Konkrete Faktoren zur Wertbestimmung illegal erlangter Vermögensvorteile: Feststellung des konkreten Vermögenszuflusses – Punktuelle Normativierung trotz wirtschaftlichem Vermögensbegriff? – Exkurs: Folge für den Vorsatz
6. Schlussfolgerungen für die dargestellte Rechtsprechung: Bundesliga-Entscheidung – Siemens/Enel – BVerfG-Grundsatzentscheidung – Trienekens – Siemens/AUB – Telekom-Spitzelaffäre – Arzneimittel/Russlandgeschäft – Abschließende Kritik
7. Fazit dieser Arbeit
Literaturverzeichnis, Internetquellen und Sachwortverzeichnis
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