Der Umgehungsbegriff im Arbeitsrecht unter besonderer Berücksichtigung einzelner Umgehungsmodelle im Zusammenhang mit § 613a BGB
2017. 325 S.
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Beschreibung

Im Rahmen von Restrukturierungen von Unternehmen sieht sich der Arbeitsrechtler zwangsläufig mit der Betriebsübergangsnorm § 613a BGB konfrontiert. Aufgrund des gesetzlichen Übernahmezwangs der Arbeitnehmer des Betriebsveräußerers kann § 613a BGB die Durchsetzung von ökonomisch fundierten Entscheidungen und Auswahlprozessen verhindern. Aufgrund dieser für den Betriebserwerber und den Betriebsveräußerer nachteiligen Folgen sind die Vertragsgestaltungen, den Anwendungsbereich der Norm zu vermeiden, vielfältig.

Werner Thienemann widmet sich der Abgrenzung von Vertragsgestaltungen, die den Anwendungsbereich der Norm zulässig vermeiden, und solchen, die als unzulässiges Umgehungsgeschäft qualifiziert werden. Ausgangspunkt ist dabei eine Analyse der Grundsätze der Gesetzesumgehung im Allgemeinen Zivilrecht sowie die Untersuchung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu befristeten Arbeitsverträgen vor Inkrafttreten des TzBfG. Die herausgearbeiteten Grundsätze wendet der Autor schließlich zur Überprüfung der unterschiedlichen Vertragsgestaltungen an, die zur Vermeidung des § 613a BGB herangezogen werden.

Inhaltsübersicht

1. Einführung

Problemstellung – Das Ziel der Arbeit – Der Verlauf der Untersuchung

2. Die Umgehungslehre im Allgemeinen Zivilrecht

Die Redundanz des Umgehungsbegriffs – Begrifflichkeiten – Die Ausarbeitung eines eigenständigen Umgehungsbegriffs – Die rechtstechnischen Mittel zur Gesetzesumgehung – Die Verhinderung der Gesetzesumgehung – Die Ursache für die Entstehung von Gesetzesumgehungen

3. Die Gesetzesumgehung im Arbeitsrecht

Die Besonderheiten im Arbeitsrecht – Die Entwicklung der Umgehungsdogmatik in der Arbeitsgerichtsbarkeit – Die Anwendungsfälle des Umgehungsbegriffs im Arbeitsrecht – Die Auswirkungen der Besonderheiten des Arbeitsrechts auf die Umgehungslehre

4. Die Umgehung des § 613a BGB

Die Betriebsübergangsnorm – Der Ausschluss der Anwendbarkeit des § 613a BGB – Die Vermeidung des Tatbestandes – Die Vermeidung des Eintritts der Rechtsfolgen

5. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse und Schlussbetrachtung

Literatur- und Stichwortverzeichnis

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