Der strafrechtliche Bildnisschutz

Die Ausgestaltung des § 201a StGB nach der Reformierung durch das 49. StÄG

2019. 288 S.
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ISBN 978-3-428-15662-7
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ISBN 978-3-428-55662-5
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ISBN 978-3-428-85662-6
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Beschreibung

Die Arbeit thematisiert die bereits seit über 100 Jahren andauernden Entwicklungen im Bereich des strafrechtlichen Bildnisschutzes und befasst sich umfassend mit dem durch das 49. StÄG neu gefassten § 201a StGB. Hierbei werden vor allem die 2015 in die Strafnorm neu eingefügten Tatbestandsvarianten eingehend dargestellt.

Die Autorin kommentiert jedoch nicht die Strafnorm, sondern geht in ihrer Arbeit problem- und praxisorientiert vor. So wird beispielsweise neben der Vereinbarkeit des § 201a StGB mit dem Bestimmtheitsgrundsatz dessen persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich sowie dessen Relevanz für die Praxis thematisiert. Neben einer umfassenden Rechtsprechungsauswertung zu § 201a StGB a.F. und § 201a StGB n.F. zeichnet sich die Arbeit auch durch ihre Bezugnahme auf die neuesten technischen Entwicklungen im Bereich der Fotografie- und Videotechnik aus.

Inhaltsübersicht

Einführung

Problemdarstellung – Praktische Bedeutung des § 201 a StGB – Gegenstand der Arbeit

1. Der Bildnisschutz im Internetzeitalter: Historische Entwicklung

Reformierung des strafrechtlichen Bildnisschutzes durch das 49. StÄG – Reformvorschläge nach dem 49. StÄG – Rechtliche Entwicklung bis zum 49. StÄG

2. Notwendigkeit der Ausweitung des strafrechtlichen Bildnisschutzes durch das 49. StÄG

Problem 1: Notwendigkeit – Problem 2: Erforderlichkeit – Fazit

3. Der strafrechtliche Bildnisschutz

15. Abschnitt des StGB – Handlungsvarianten – Problem 1: Die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellende Bildaufnahme – Problem 2: Anbieten oder Verschaffen von Nacktaufnahmen, die einen Minderjährigen abbilden – Problem 3: Einordnung des Merkmals »unbefugt« – Problem 4: Persönlicher Schutzbereich – Problem 5: Notwendigkeit einer Versuchsstrafbarkeit – Änderungen innerhalb des § 205 StGB und § 374 StPO durch das 49. StÄG

4. Vereinbarkeit des § 201 a StGB mit verfassungsrechtlichen Positionen

Problem 1: Bestimmtheitsgrundsatz – Problem 2: § 201 a Abs. 4 StGB

Schlussbetrachtung

Anhang

Literatur- und Internetquellenverzeichnis, Personen- und Sachregister

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