Die Ausgestaltung des § 201a StGB nach der Reformierung durch das 49. StÄG
Beschreibung
Die Arbeit thematisiert die bereits seit über 100 Jahren andauernden Entwicklungen im Bereich des strafrechtlichen Bildnisschutzes und befasst sich umfassend mit dem durch das 49. StÄG neu gefassten § 201a StGB. Hierbei werden vor allem die 2015 in die Strafnorm neu eingefügten Tatbestandsvarianten eingehend dargestellt.
Die Autorin kommentiert jedoch nicht die Strafnorm, sondern geht in ihrer Arbeit problem- und praxisorientiert vor. So wird beispielsweise neben der Vereinbarkeit des § 201a StGB mit dem Bestimmtheitsgrundsatz dessen persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich sowie dessen Relevanz für die Praxis thematisiert. Neben einer umfassenden Rechtsprechungsauswertung zu § 201a StGB a.F. und § 201a StGB n.F. zeichnet sich die Arbeit auch durch ihre Bezugnahme auf die neuesten technischen Entwicklungen im Bereich der Fotografie- und Videotechnik aus.
Inhaltsübersicht
Einführung
Problemdarstellung – Praktische Bedeutung des § 201 a StGB – Gegenstand der Arbeit
1. Der Bildnisschutz im Internetzeitalter: Historische Entwicklung
Reformierung des strafrechtlichen Bildnisschutzes durch das 49. StÄG – Reformvorschläge nach dem 49. StÄG – Rechtliche Entwicklung bis zum 49. StÄG
2. Notwendigkeit der Ausweitung des strafrechtlichen Bildnisschutzes durch das 49. StÄG
Problem 1: Notwendigkeit – Problem 2: Erforderlichkeit – Fazit
3. Der strafrechtliche Bildnisschutz
15. Abschnitt des StGB – Handlungsvarianten – Problem 1: Die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellende Bildaufnahme – Problem 2: Anbieten oder Verschaffen von Nacktaufnahmen, die einen Minderjährigen abbilden – Problem 3: Einordnung des Merkmals »unbefugt« – Problem 4: Persönlicher Schutzbereich – Problem 5: Notwendigkeit einer Versuchsstrafbarkeit – Änderungen innerhalb des § 205 StGB und § 374 StPO durch das 49. StÄG
4. Vereinbarkeit des § 201 a StGB mit verfassungsrechtlichen Positionen
Problem 1: Bestimmtheitsgrundsatz – Problem 2: § 201 a Abs. 4 StGB
Schlussbetrachtung
Anhang
Literatur- und Internetquellenverzeichnis, Personen- und Sachregister
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