Beschreibung
Noch immer wird die Rechtfertigung aktiver Rettungstötungen »Unschuldiger« im Lebensnotstand verbreitet kategorisch abgelehnt. Stutzig machen anschließend überaus bereitwillig erklärte Zugeständnisse von Straflosigkeit. Teils werden kurz zuvor für rechtswidrig erklärte Rettungstötungen, in sich widersprüchlich, für wünschenswert erklärt. Rechtfertigungslösungen kranken teils daran, dass unausgesprochene Prämissen der Gegenansicht nicht grundlegend genug hinterfragt werden. Nur wenn ermittelt wird, weshalb ein Unterlassen in Notstandslagen regelmäßig deutlich eher gerechtfertigt wird als ein aktives Eingreifen, kann eine überzeugende Lösung gelingen. Metaphysisch geprägte Hybrisargumente, nach denen Schicksal nicht manipuliert werden dürfe, liefern keine zufriedenstellende Erklärung. Es ist das schützenswerte Vertrauen nicht schicksalhaft Bedrohter, von Gefahren für ihre Rechtsgüter verschont zu bleiben, das ihre Privilegierung in Notstandslagen – im Normalfall – rechtfertigt.
Inhaltsübersicht
I. Einleitung
Vorgehensweise – Grundlagen des weiteren Vorgehens
II. Die »Dirty-Harry-Theorie«
Burkhard Hirsch – Oliver Lepsius – Zwischenergebnis – Rückgriff auf die Menschenwürde als bloßer Vorwand? – Ralf Poscher – Zweckrationalität der Theorie im Lebensnotstand – Die Rolle der Menschenwürde
III. Kritik an der »Dirty-Harry-Theorie«
Die strafende Variante der »Dirty-Harry-Theorie« – Die auf Strafe verzichtende Variante der »Dirty-Harry-Theorie« – Ergebnis
IV. Die grundsätzliche Zuständigkeit für die Hinnahme der Gefahr
Der Einwand der Missachtung der Menschenwürde – Die Bedeutung der Zuordnung von grundsätzlicher Zuständigkeit für die Hinnahme der Gefahr für den rechtfertigenden Notstand
V. Die Legitimation des rechtfertigenden Notstands hinter dem Schleier des Nichtwissens
Der Schleier des Nichtwissens – Im strafrechtlichen Kontext geäußerte Kritik am kontraktualistischen Ansatz – Das hinter dem Schleier des Nichtwissens konzipierte Notstandsmodell
VI. Die Auflösung von Lebensnotstandskonstellationen anhand des rechtfertigenden Notstands
In Gefahrengemeinschaftskonstellationen – Außerhalb von Gefahrengemeinschaftskonstellationen
VII. Endergebnis
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