Ästhetik in rechtlicher Ordnung
Beschreibung
»Staatsschönheit« war bisher kein Gegenstand rechtlicher Betrachtungen, ästhetischen Ansprüchen hatten diese nicht zu genügen – abgesehen von ihrer allgemein-sprachlichen Form. Hier werden nun Aspekte behandelt, unter denen das Staatsrecht doch etwas zeigen kann, das als »schön« gelten darf: Sogleich begegnet hier »Kunst im Recht«. Doch »Schönheit« kann auch eine Fakten-Abbildung zeigen, in »Realitätskonformität«. Seit der Antike findet sich »das Schöne im Staat« neben dem »Wahren« und »Guten» in der Platonischen Trias. »Kalokagathia« wird erstrebt in Aristokratie, Religion, Staatsmoral. »Schönheit majestätischer Macht« begeistert. Öffentliche Gewalt bietet Schutz, Förderung, ja Schöpfung von Kunst, soll in Würde auftreten, handeln. Staatsrechtliche Begriffe zeigen ästhetischen Gehalt: Staats-Sprache, Kultur-Verwaltung, Heimat. »Schönheit« wirkt mit Legitimationskraft im Staatsrecht, in dessen Ordnung: vom Nomos zum Kosmos. Gerade in der Demokratie steigert dies menschliche Potenzen: Mehr Wissen, Mehr Wählen, Mehr Begeisterung.
Inhaltsübersicht
Einleitung
»Staatsschönheit« – nicht nur »Staat und Schönheit« – Ein (un)mögliches Thema?
A. »Schön(heit)« als Rechtsbegriff des Staatsrechts – Allgemeines, Grundsätzliches – Erscheinungs-, Wirkungsformen
»Schön(heit)« als Rechtsbegriff – Kunstbegriff als Schönheitsbegriff im Staatsrecht – Problematik, Allgemeines – »Schönheit« als »Fakten-Abbildung«, »Realitäts-Konformität« – Mögliche Erfassungskräfte und -wirkungen von »Schönheit« im Staatsrecht – Das »Schöne« als das »Wahre« und »Gute« – Der Staat: Schönheit der Macht (?) – »Majestät« in der Demokratie
B. Erscheinungen des »Schönen im Staat(srecht)« – Der »schöne Staat« in der Verfassungsdogmatik
»Das Schöne«: Perspektivische Sichtweise auf »die Staatlichkeit« – »Staatsschönheit: Staat und/in Kunst« – Selbst-Sein, Erscheinen, Auftritt des Staates »in Schönheit« – Staatsschönheit in Staatshandeln – Alles in Allem: Schönheit eines »Staates im/als System« – Ergebnis zu einer dogmatischen Geltungsbedeutung eines »Schönen Staates« im Staatsrecht: In fieri
C. Staatsrechtliche Begriffe mit ästhetischem Gehalt
Fragestellungen – Staats-Sprache – »Kultur«, »Kultus(-Verwaltung)« – Heimat – Auf dem Weg zu Neuer Staats-Ästhetik?
D. Rechtsdogmatische Folgerungen
Schönheit: Staatslegitimation in/aus Bewunderung – Staatlichkeit: Fassbar in »Ästhetik der Rechts-Macht«
E. Ordnung: Die Alte – Neue Staats-Schönheit
Vom Nomos zum Kosmos der Erde – Kosmos: Griechisch-antike »Ordnung« – Schmuck – Schönheit – Ordnung – Staat: eine notwendige Steigerung – »Mehr Staatsschönheit« als Staatslegitimation: Ein demokratisches Verfassungsprogramm – Staatsrecht: Institutionelle Steigerung menschlicher Erfassungspotenzen des Schönen – Staat: Menschliches Alles in Allem: In Schönheit
F. Ergebnisse
Produktsicherheit
Duncker & Humblot GmbH
Geschäftsführer (Gesellschafter): Dr. Florian R. Simon (LL.M.)
Carl-Heinrich-Becker-Weg 9
12165 Berlin
Tel. +49 30 790006-0
Fax +49 30 790006-31
Sicherheitshinweis entsprechend Art. 9 Abs. 7 S. 2 der GPSR entbehrlich.
Bücher aus denselben Fachgebieten
Kontakt
-
+49 30 / 79 00 06 - 0
-
Bestellinformation
-
Versandkostenfrei innerhalb Deutschlands.
-
Für Kunden aus EU-Ländern verstehen sich unsere Preise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und – außer bei digitalen Publikationen – zuzüglich Versandkosten. Für Kunden aus Nicht-EU-Ländern verstehen sich unsere Preise als mehrwertsteuerfrei und – außer bei digitalen Publikationen – zuzüglich Versandkosten.
-
-
Newsletter