Der Rang von Menschenrechtsverträgen im deutschen Recht unter besonderer Berücksichtigung von Art. 1 Abs. 2 GG
1999. 262 S.
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Beschreibung

Der Autor befasst sich in der vorliegenden Arbeit mit dem innerstaatlichen Rang von Menschenrechtsverträgen im deutschen Recht. Diese nehmen nach der herrschenden Meinung innerstaatlich nur den Rang eines einfachen Gesetzes ein.

Dabei wird jedoch nicht beachtet, dass den Menschenrechten eine besondere Bedeutung für die Legitimität staatlichen Handelns zukommt. Vor diesem Hintergrund stellt sich jedoch die Frage, ob die Einordnung der internationalen Menschenrechte auf Gesetzesebene deren Bedeutung hinreichend Rechnung trägt und ob dies mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Nils Sternberg untersucht zunächst mögliche Konflikte zwischen dem deutschen Recht und den internationalen Menschenrechten und gibt einen Überblick über den innerstaatlichen Rang von Menschenrechtsverträgen in ausgewählten Staaten. Im Mittelpunkt der Arbeit steht dann die Frage, ob das Grundgesetz einen übergesetzlichen Rang der Menschenrechtsverträge verlangt, wobei insbesondere untersucht wird, ob Art. 1 Abs. 2 GG eine derartige Forderung enthält.

Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, dass Art. 1 Abs. 2 GG als Prinzip einzuordnen ist und damit den Menschenrechtsverträgen innerstaatlich einen höheren Rang zuordnet.

Inhaltsübersicht

Inhaltsübersicht: Einleitung: 1. Teil: Bestandsaufnahme der heutigen Staatenpraxis zur Rangproblematik: Normenkonflikte zwischen den internationalen Menschenrechten und dem innerstaatlichen Recht in der Bundesrepublik Deutschland - Der innerstaatliche Rang von Menschenrechtsverträgen in der Bundesrepublik Deutschland am Beispiel der Europäischen Menschenrechtskonvention: Ansätze in Literatur und Rechtsprechung - Harmonisierungsmöglichkeiten zwischen den internationalen Menschenrechten und den nationalen Grundrechten. Ein Überblick über die Regelungen in verschiedenen Staaten - Zusammenfassung des 1. Teils - 2. Teil: Völker- und staatsrechtliche Anknüpfungsprobleme für die Lösung der Rangproblematik: Völkerrechtliche Vorgaben hinsichtlich des Ranges von Menschenrechtsverträgen im innerstaatlichen Recht unter besonderer Berücksichtigung der Europäischen Menschenrechtskonvention - Die Stellungnahme des Grundgesetzes zum Rang völkerrechtlicher Verträge. Die Bedeutung von Art. 59 GG - Ausschluss der Lex-posterior-Regel auf der Grundlage des Gesetzesranges der Menschenrechtsverträge? - Mittelbarer Vorrang der Europäischen Menschenrechtskonvention: Die Europäische Menschenrechtskonvention als Teil des Europäischen Gemeinschaftsrechts/Unionsrechts - Menschenrechtsverträge als zwischenstaatliche Einrichtung gemäß Art. 24 Abs. 1 GG? - Art. 25 GG und Menschenrechtsverträge - Der Grundsatz der Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes - Art. 1 Abs. 2 GG - Zusammenfassung - Literaturverzeichnis - Sachwort- und Namensverzeichnis

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