Der Plattformbetreiber als Täter in der urheberrechtlichen Verantwortlichkeit für nutzergesetzte Frames
2019. 199 S.
Erhältlich als
79,90 €
ISBN 978-3-428-15761-7
sofort lieferbar
79,90 €
ISBN 978-3-428-55761-5
sofort lieferbar
Preis für Bibliotheken: 120,00 € [?]
99,90 €
ISBN 978-3-428-85761-6
sofort lieferbar
Preis für Bibliotheken: 146,00 € [?]

Beschreibung

Die fortschreitende Digitalisierung stellt nicht nur die Politik, sondern auch die Rechtsordnung vor neue Probleme, denen teilweise nicht mehr mit den bisherigen rechtlichen Mitteln Herr geworden werden kann. Dabei stellt sich insbesondere auch immer wieder die öffentlichkeitswirksame Frage, inwieweit Internetplattformen für Urheberrechtsverletzungen von eigenen Nutzern rechtlich einstehen müssen.

Vor dem beschriebenen Hintergrund, insbesondere der unter Rechteinhabern und Plattformbetreibern unter den Stichworten »Value Gap« und »Chilling Effect« geführten Diskussion, untersucht die vorliegende Arbeit, inwiefern Plattformbetreiber bei Frames von rechtswidrig veröffentlichten Inhalten ihrer eigenen Nutzer in die Verantwortung genommen werden können und bis zu welchem Umfang eine Haftung gerechtfertigt erscheint. Dabei wird ein für alle Beteiligten angemessener Ansatz entwickelt, der die unterschiedlichen Vorgaben unter Berücksichtigung der tangierten grundrechtlichen Positionen vereint.

Inhaltsübersicht

A. Einleitung

Einführung in den Untersuchungsgegenstand – These – Rechtsrahmen der Ansprüche gegen Framesetzende und Plattformbetreiber – Gang der Darstellung

B. Technische Einordnung und Grundbegrifflichkeiten

Wesen und Relevanz von Plattformbetreibern – Technische Begrifflichkeiten

C. Die Entwicklung des Haftungsregimes bei Frames unter Beachtung des urheberrechtlichen Werkschutzes

Urheberrechte an nutzergenerierten Inhalten bei Setzen eines Frames – Die Entwicklung der Verantwortlichkeit bei Frames in der Rechtsprechung des BGH und des EuGH – Reaktion der Literatur auf die Linie der Rechtsprechung – Derzeitiger Stand der Diskussion: Wer mit Gewinnerzielungsabsicht urheberrechtsverletzende Inhalte framed, der haftet!

D. Die Verantwortlichkeit von Plattformbetreibern bei Rechtsverletzungen durch einen nutzergesetzten Frame

Gesetzliche Rahmenbedingungen de lege lata für Plattformbetreiber – Die Störerhaftung als status quo der Haftung von Plattformbetreibern – Mögliche Ansatzpunkte für eine alternative Verantwortlichkeit von Plattformbetreibern – Die Figur des Zu-Eigen-Machens als allgemeinverbindlicher Lösungsansatz für Hyperlinks und Frames? – Ergebnis: Erweiterte Verantwortlichkeit von Plattformbetreibern für von Nutzern gesetzte Frames

E. Zusammenfassende Darstellung und Ergebnis

Haftungsregime bezüglich des Setzers eines Frames – Verantwortlichkeit von Plattformbetreibern

Literaturverzeichnis

Sachwortregister

Warenkorb

Ihr Warenkorb ist leer.