Der neue Rechtsrahmen der Arbeitnehmerüberlassung: Verfassungs- und unionsrechtliche Fragen
2017. 1 Abb.; 95 S.
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ISBN 978-3-428-15118-9
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ISBN 978-3-428-55118-7
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ISBN 978-3-428-85118-8
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Beschreibung

Mit der AÜG-Novelle vom 21.2.2017 hat der deutsche Gesetzgeber der Arbeitnehmerüberlassung abermals Zügel angelegt: Künftig darf ein Leiharbeitnehmer maximal 18 Monate lang beim gleichen Einsatzunternehmen tätig sein – und vom Gebot, ihn wie einen Stammarbeitnehmer zu entlohnen (Equal Pay), darf nach dem neunten Monat grundsätzlich nicht einmal durch Tarifvertrag abgewichen werden. Das Buch stellt diese Beschränkungen und auch ihre Wechselwirkungen auf den verfassungs- und unionsrechtlichen Prüfstand: Schießt der Gesetzgeber über die Verfolgung legitimer Ziele hinaus oder trägt er berechtigten Schutzinteressen Rechnung? Wie viel Koalitionsfreiheit verbleibt den Tarifparteien der Überlassungsbranche noch, wenn von der gesetzlichen Überlassungshöchstdauer nur durch Fremdtarifvertrag – der Einsatzbranche – abgewichen werden darf? Die Betrachtung schließt rechtsvergleichende Blicke auf die normative Behandlung von Arbeitnehmerüberlassung in anderen EU-Mitgliedstaaten ein.

Inhaltsübersicht

A. Einführung

B. Empirische Befunde

Die Koalitionsvereinbarungen über eine AÜG-Novelle und ihre Umsetzung – Regulierung der Arbeitnehmerüberlassung in anderen europäischen Staaten

C. Rechtmäßigkeit der AÜG-Neuregelung: Prüfungsgegenstand und -maßstab

D. Die zeitliche Begrenzung der Tarifdispositivität von Equal Pay

Bisheriger Rechtsstand – Neuer Rechtsstand – Rechtsprobleme – Alternativbetrachtung: Tarifdispositivität von Equal Pay nach Maßgabe der Laufzeit des Arbeitsverhältnisses

E. Beschränkung der Überlassungsdauer von Leiharbeitnehmern

Nicht-arbeitsplatzbezogene Befristung – Rechtsprobleme

F. »Übersicherung« durch Kumulation von Equal Pay und Höchstüberlassungsdauer?

Widersprüchliche Regelungsziele – »Erdrosselung« durch Übersicherung

G. Ergebnis und Ausblick

Leiharbeit in Europa – Zwingendes Equal Pay nach neun (bzw. fünfzehn) Monaten – Befristung der Überlassung auf maximal 18 Monate – Kumulation von Equal Pay und Höchstüberlassungsdauer

Literaturverzeichnis

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