Der nach den §§ 97 und 98 WpHG zu ersetzende Schaden
2019. 235 S.
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ISBN 978-3-428-15699-3
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Beschreibung

Unterlässt es ein Emittent von Finanzinstrumenten, publizitätspflichtige Insiderinformationen zu veröffentlichen, oder veröffentlicht er unwahre Insiderinformationen, so ist er dem Anleger grundsätzlich zum Schadensersatz gemäß §§ 97, 98 WpHG verpflichtet, wenn dieser im Zeitraum der Desinformation eine Transaktion zu einem für ihn ungünstigeren Kurs tätigt. Die Arbeit widmet sich der Frage, welcher Schaden unter welchen Voraussetzungen ersatzfähig ist. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass neben dem Kursdifferenzschaden auch der Vertragsabschlussschaden nach §§ 97, 98 WpHG ersatzfähig ist. Voraussetzung für den Ersatz beider Schäden ist aber, dass der Anleger in seinem Vertrauen verletzt ist. Im Fall der Veröffentlichung unwahrer Insiderinformationen muss der Anleger auf die Richtigkeit der Insiderinformation vertraut haben. Im Fall der Nichtveröffentlichung publizitätspflichtiger Informationen muss der Anleger auf den Zustand vertraut haben, wie er sich ohne die Veröffentlichung darstellt.

Inhaltsübersicht

1. Einleitung

2. Geschichte

3. Die Ad-hoc-Mitteilungspflicht nach Art. 17 Abs. 1 MAR

4. Voraussetzung eines Schadensersatzes nach §§ 97 und 98 WpHG

5. Der Schadensersatz nach den §§ 97 und 98 WpHG

6. Beschränkung des Schadensersatzes nach § 98 WpHG auf den Kursdifferenzschaden?

7. Haftungsbegründende Kausalität nach § 98 WpHG

8. Beweislast hinsichtlich der haftungsbegründenden Kausalität

9. Die fraud on the market theory in den USA

10. Die fraud on the market theory in Deutschland

11. Die Problematik in Bezug auf § 97 WpHG

12. Zusammenfassung der Ergebnisse

Literatur- und Stichwortverzeichnis

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