Der Irrtum im Urheberstrafrecht

Ein konzeptioneller Beitrag zur strafrechtlichen Irrtumslehre und deren Übertragung auf die §§ 106 ff. UrhG unter besonderer Berücksichtigung neuer Medien

2017. IV, 427 S.
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ISBN 978-3-428-15137-0
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Beschreibung

Als neuralgischer Punkt der Irrtumslehre gilt die Einordnung des Unrechtsbewusstseins in den Aufbau der Straftat. Ob sich Fehlvorstellungen von Handelnden im Einzelfall bereits bei der Frage nach deren Tatbestandsvorsatz auswirken, oder ob diese erst im Rahmen der Schuld zu berücksichtigen sind, ist seit jeher Gegenstand kontroverser Diskussionen. Der Autor analysiert die verschiedenen Ansätze in Schrifttum und Rechtsprechung und zeigt insbesondere die systematischen Brüche der herrschenden Lehre bei der Behandlung von sog. »normativen Tatbestandsmerkmalen« auf. Als Konsequenz schlägt er einen eigenständigen Lösungsweg vor und wendet diese Lehre auf zahlreiche Irrtumskonstellationen des Urheberstrafrechts an. Damit erarbeitet der Autor gleichsam einen Leitfaden für die Praxis in einer Materie, die zwar regelmäßig auf großes mediales Echo stößt, in der Rechtspraxis aber – ebenso wie im wissenschaftlichen Schrifttum – kaum Beachtung findet. Der Fokus liegt dabei auf hochaktuellen Phänomenen im Zusammenhang mit neuen Medien.

Ausgezeichnet mit dem Promotionspreis der Reinhold und Maria Teufel-Stiftung 2017.

Inhaltsübersicht

Einleitung

Das Urheberstrafrecht: Eine »irrtumsfeste« Materie? – Der strafrechtliche »Kompass« der Studie – Der technische Fortschritt als »Motor« des Urheberrechts

1. Einführung in das Urheberstrafrecht

Die Strafvorschriften des UrhG im Überblick – Urheberstrafrecht in der Rechtspraxis – Parallelen zu anderen Rechtsgebieten – Symptomatische Fallbeispiele

2. Die Irrtumslehre der allgemeinen Strafrechtsdogmatik

Irrtümer als Elemente von Vorsatz und Schuld – Strafrechtliche Irrtümer im historischen Kontext – Herrschende Rechtslage und Irrtumslehre – Die eigene Irrtumslehre

3. Irrtümer innerhalb von Strafvorschriften des Urheberrechts

Die Brücke von der allgemeinen Irrtumslehre zum UrhG – Irrtümer im Bereich des Strafanwendungsrechts – Der Zentraltatbestand: Irrtümer innerhalb von § 106 UrhG – Irrtumskonstellationen bei gewerbsmäßigem Handeln – Irrtümer aus dem Bereich der Beteiligungslehre – Irrtümer innerhalb der übrigen Strafvorschriften des UrhG

Resümee und Ausblick

Literaturverzeichnis und Sachwortregister

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