Der Einsatz automatischer und intelligenter Agenten im Finanzdienstleistungsbereich

Eine aufsichtsrechtliche und zivilrechtliche Einordnung am Beispiel sog. Robo-Advisor

2021. 385 S.
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ISBN 978-3-428-18332-6
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ISBN 978-3-428-58332-4
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Preis für Bibliotheken: 150,00 € [?]

Beschreibung

Die Finanzbranche wird in besonderem Maße von der Digitalisierung erfasst. In vielen Finanzdienstleistungsbereichen kommt es zum Einsatz automatischer und intelligenter Agenten. Am Beispiel sog. Robo-Advisor, d.h. digitaler Anlageberater und Vermögensverwalter, greift die Arbeit Probleme im zivil- und im aufsichtsrechtlichen Bereich auf. Fragestellungen ergeben sich etwa hinsichtlich der Auslegung aufsichtsrechtlicher Wohlverhaltens- und Organisationspflichten, welche allein mit Blick auf menschliche Finanzintermediäre entwickelt wurden. Aus zivilrechtlicher Perspektive treten vor allem im Zusammenhang mit der Zurechnung von Willenserklärungen und der Haftung bei fehlerhaft agierenden Robo-Advisorn Probleme auf. Die Arbeit stellt zum einen dar, wie und ob das geltende Recht in der Lage ist, mit solchen Phänomenen umzugehen, und zeigt zum anderen, wie mit Hilfe punktueller Reformen bestehende Lücken geschlossen werden können.

Inhaltsübersicht

1. Einführung in die Untersuchung
Aufriss der Problemstellung – Ziel und Gang der Untersuchung
2. Grundlagen
Terminologie – Funktionsweise – Fazit
3. Rechtliche Einordnung der Robo-Advice
Rechtsquellen – Aufsichtsrechtliche Aspekte der Robo-Advice – Zivilrechtliche Aspekte der Robo-Advice – Folgen von Pflichtenverstößen – Fazit
4. Reformansätze
Reformbedürftigkeit und Reformziele – Bewertung der einzelnen Reformansätze – Fazit
5. Zusammenfassung und Ausblick
Literaturverzeichnis
Stichwortverzeichnis

Pressestimmen

»Angesichts der Aktualität des Themas und der nachhaltigen damit verbundenen praktischen Herausforderungen stellt das vorgelegte Werk einen wesentlichen Beitrag dazu dar, eine konsistente Struktur und einheitlichere Behandlung von AI im Kontext von Robo-Advice aus aufsichtsrechtlicher sowie zivilrechtlicher Perspektive zu schaffen, weshalb es in keiner gut sortierten, facheinschlägigen Bibliothek fehlen sollte.« Prof. Dr. Armin J. Kammel, in: Bank-Archiv, 9/2021

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