Beschreibung
Der Autor untersucht die Rechtslage und -praxis dieser zwei aus der deutschen Rechtsordnung kaum wegzudenkenden Mobiliarkreditsicherungsmittel in Deutschland, Österreich und der Schweiz mittels rechtsvergleichender Betrachtung. Maßgeblich ist hierbei die Gewichtung des in allen drei Rechtsordnungen bekannten Strebens nach Publizität, das in einem Zielkonflikt zu den Bedürfnissen des Verkehrs nach möglichst praxistauglichen Regelungen steht und von den untersuchten Rechtsordnungen mit ganz unterschiedlicher Konsequenz umgesetzt wird. In der Arbeit wird die Bewältigung dieses Zielkonflikts am konkreten Beispiel der untersuchten Rechtsfiguren, aber auch auf abstrakter Ebene intensiviert dargestellt und der Stellenwert der Publizität im modernen Rechtsverkehr einer kritischen Beurteilung zugezogen. Sie enthält schließlich eine Auseinandersetzung mit aktuellen und vergangenen Entwicklungen auf dem Gebiet der Mobiliarkreditsicherung in den drei untersuchten Rechtsordnungen sowie Modellgesetzen auf supranationaler Ebene.
Inhaltsübersicht
1. Das Recht des Eigentumsvorbehaltes und der Sicherungsübereignung im Allgemeinen
Das Konzept des Eigentumsvorbehaltes – Das Konzept der Sicherungsübereignung – Vergleich der Regelungen
2. Die Anerkennung und Ausgestaltung der Sonderformen des Eigentumsvorbehaltes und der Sicherungsübereignung
Das Anwartschaftsrecht – Verlängerter Eigentumsvorbehalt – Verarbeitungsklauseln – Erweiterter Eigentumsvorbehalt – Einseitiger Eigentumsvorbehalt – Gutgläubiger Erwerb unter Eigentumsvorbehalt – Nachgeschalteter Eigentumsvorbehalt
3. Analytische Betrachtung der von den Rechtsordnungen getroffenen Ausgestaltungen
Rechtspolitische Ausgangssituation – Auswirkungen der Regelungen auf die Wahrnehmung rechtspolitischer Ziele und Folgen für die Rechtspraxis – Bewertung besitzloser Mobiliarkreditsicherung aus rechtspolitischen und Effizienzgesichtspunkten
4. Ausblick
Grundlageerwägungen einer Entwicklung – Entwicklungen im Diskussionsstand – Konkrete Anforderungen an die Ausgestaltung eines Registers – Entwicklungsmöglichkeiten aus rechtsvereinheitlichender Perspektive – Notwendigkeit einer Registerreform – Abschlussbemerkungen
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