Der drittbestimmte Verein

Satzungsrechte Dritter zwischen Vereinigungsfreiheit und Vereinsautonomie

2006. 343 S.
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ISBN 978-3-428-11892-2
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Beschreibung

Die Mitgliederversammlung trifft im gesetzlichen Regelfall die grundlegenden Entscheidungen im Verein. Für die große Zahl der Vereine ist dies zweckmäßig, allerdings erfordern es nicht wenige - insbesondere religiöse - Zwecke, einem vereinsfremden Dritten entscheidenden Einfluß einzuräumen. Das ist durch die gesetzlich gewährte Gestaltungsfreiheit gedeckt, wird nach herrschender Auffassung aber durch einen zwingenden Grundsatz der Vereinsautonomie beschränkt. Danach dürfen Selbstbestimmung und Selbstverwaltung des Vereins nicht so weit ausgeschlossen werden, daß der Verein zur bloßen Verwaltungsstelle eines anderen würde. Richtigerweise kann Gestaltungen allerdings schon wegen Art. 9 I GG die Wirksamkeit nur versagt werden, soweit der Schutz der beteiligten (Mitglieder-)Interessen dies erfordert. Dafür genügen die Rechtsinstitute des allgemeinen Vereinsrechts. So entsteht ein Konzept, das den berechtigten Interessen an Dritteinfluß gerecht wird, ohne die Mitglieder schutzlos zu stellen.

Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem W. Rainer Walz Preis 2007 des Instituts für Stiftungsrecht und das Recht der Non-Profit-Organisationen der Bucerius Law School.

Inhaltsübersicht

Inhaltsübersicht: 1. Teil: Einleitung und Grundlagen: § 1 Der Untersuchungsgegenstand und seine Einordnung - § 2 Verfassungsrechtliche Vorgaben - 2. Teil: Satzungsmäßiger Dritteinfluß bei freiverantwortlicher Zustimmung aller Vereinsmitglieder: § 3 Von freiverantwortlicher Zustimmung aller Vereinsmitglieder getragenes Recht eines Dritten zur Satzungsänderung: Einfachgesetzlicher Befund, Grundsatz der Vereinsautonomie - Begründungsansätze für eine zwingende Vereinsautonomie - Ausgestaltung des Dritteinflusses - Erschwerung des Austrittsrechts - § 4 Andere Satzungsrechte Dritter bei freiverantwortlicher Zustimmung aller Vereinsmitglieder: Zwingende Zuständigkeiten Mitgliederversammlung / Vorstand - 3. Teil: Satzungsmäßiger Dritteinfluß bei fehlender freiverantwortlicher Zustimmung aller Vereinsmitglieder: § 5 Grundlagen des nicht ausschließlich freiverantwortlich getragenen Dritteinflusses: Zusätzlich zu berücksichtigende Interessen - Wege zu deren Schutz - Rahmenbedingungen des Interessenschutzes - § 6 Fehlende Freiverantwortlichkeit im Zeitpunkt einer Dritteinfluß einräumenden Satzungsänderung: Gewöhnliche / religiöse / sozial mächtige Vereine - § 7 Fehlende Freiverantwortlichkeit im Zeitpunkt des Beitritts zu einem Verein, dessen Satzung bereits Dritteinfluß einräumt - Gewöhnliche / religiöse / sozial mächtige Vereine - 4. Teil: Schluß: § 8 Gesamtwürdigung des mehrschichtigen Schutzkonzepts: Knappe Gegenüberstellung der Konzepte - Praktische Handhabbarkeit des mehrschichtigen Schutzkonzepts - Rechtliche Gesamtwürdigung des mehrschichtigen Schutzkonzepts und Vergleich mit dem Grundsatz der Vereinsautonomie - § 9 Zusammenfassung der Ergebnisse: Keine Gestaltungsgrenze kraft eines Grundsatzes der Vereinsautonomie - Ausgestaltung des Dritteinflusses - Begrenzung zulässigen Dritteinflusses durch zwingendes Gesetzesrecht - Voraussetzungen der Einführung von Dritteinfluß im Wege der Satzungsänderung - Schutz von Neumitgliedern bei bereits bestehendem satzungsmäßigem Dritteinfluß - Berücksichtigte Vereinssatzungen und -regelwerke, Gesetzesmaterialien - Schrifttum, Sachwortregister

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