Der Bundestag und die Nachrichtendienste – eine Neubestimmung durch Art. 45d GG?
2014. 249 S.
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Beschreibung

Im Jahre 2009 hat sich der Gesetzgeber entschlossen, die parlamentarische Kontrolle im nachrichtendienstlichen Tätigkeitsbereich des Bundes explizit im Grundgesetz zu verankern. Artikel 45d GG sieht seitdem die Einsetzung eines »Parlamentarischen Kontrollgremiums« vor. Die Untersuchung greift die unterschiedlichen rechtlichen Bewertungen dazu auf, stellt die Rechtslage vor und nach Implementierung dar und kommt zu dem Ergebnis, dass Art. 45d GG eine insoweit neubestimmende Wirkung auf das Kontrollverhältnis von Bundestag und Bundesregierung nicht beigemessen werden kann. Im Hinblick auf die zunehmend problematische »Vernachrichtendienstlichung der Polizei« entfaltet Art. 45d GG gleichwohl rechtliche Wirksamkeit, die vor allem von rechtspolitischem Interesse sein dürfte, zumal die Norm dem Prinzip der »wehrhaften Demokratie« zugleich eine rechtlich bedeutsame Stärkung verliehen hat.

Inhaltsübersicht

A. Einführung

B. Struktur und Aufgaben der Nachrichtendienste

Das Bundesamt für Verfassungsschutz – Der Bundesnachrichtendienst – Das Amt für den militärischen Abschirmdienst

C. Zur Entstehungsgeschichte des heutigen Art. 45d im Grundgesetz

Zur historischen Ausgangslage – Das Gesetzgebungsverfahren zu Art. 45d GG und zum PKGrG n.F.

D. Wandlungen im Kontrollbegriff durch Art. 45d GG

Konkretisierung des Kontrollbegriffes in Art. 45d GG unter Abgrenzung zu anderen Kontrollarten – Art. 45d GG als konstitutive Ermächtigung zu parlamentarischer Kontrolle? – Adressat der Kontrolle – Erhöhte Legitimität der Kontrolle durch Art. 45d GG? – Zur Veränderung des verfassungsrechtlichen Kontroll- und Befugnisrahmens

E. Die Bedeutung der »nachrichtendienstlichen Tätigkeit « nach Art. 45d GG

Der Begriff »nachrichtendienstliche Tätigkeit« und dessen Konsequenzen – Art. 45d GG und das Trennungsgebot

F. Das »Gremium« nach Art. 45d GG und dessen Bedeutung

Gremium statt Ausschuss – Verfassungsrechtliche Vorgaben für die Errichtung des PKGr – Übertragung der verfassungsgerichtlichen Vorgaben auf das heutige PKGr

G. Stärkung der formal-rechtlichen Position durch Art. 45d GG

Bestätigung der Regelungskompetenz für den einfachen Gesetzgeber – Konstitutive Schaffung eines Klagerechts vor dem Bundesverfassungsgericht durch Art. 45d GG?

H. Art. 45d GG und das Prinzip der »wehrhaften Demokratie«

Die »wehrhafte Demokratie« und deren Bedeutung für die Besetzung des PKGr – Art. 45d GG als Bestandteil des Prinzips der »wehrhaften Demokratie«

I. Zusammenfassung und Fazit

Literaturverzeichnis und Sachregister

Pressestimmen

»Gleichwohl: Wer zukünftig zur parlamentarischen Kontrolle der hier interessierenden exekutiven Tätigkeiten forscht oder Art. 45d GG kommentiert, wird an der Untersuchung von Hempel kaum vorbeikommen.« Prof. Dr. Fredrik Roggan, in: Deutsches Verwaltungsblatt, 21/2015

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