Der Bundesgerichtshof und das sog. abgestufte Schutzkonzept im Rahmen der §§ 22 und 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG

Bei besonderer Behandlung des öffentlichen Informationsinteresses an Bildberichterstattungen

2020. 200 S.
Erhältlich als
69,90 €
ISBN 978-3-428-18073-8
sofort lieferbar
69,90 €
ISBN 978-3-428-58073-6
sofort lieferbar
Preis für Bibliotheken: 106,00 € [?]

Beschreibung

Die Arbeit unterzieht die im Nachgang an das Caroline-Urteil des EGMR aus dem Jahre 2004 geänderte Rechtsprechung des BGH zur Bewertung der Zeitgeschichtlichkeit von Bildnissen i.S.v. § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG einer detaillierten Kritik. Die Untersuchung zeigt, dass die Rechtsprechung des VI. Zivilsenats zum sog. abgestuften Schutzkonzept Ergebnisse erzielt, die weder den betroffenen Interessen gerecht werden, noch die notwendige Rechtssicherheit liefern. Es ergehen widersprüchliche Entscheidungen, die zudem in zunehmendem Maße nicht mehr nachvollziehbar begründet werden. Der Persönlichkeitsschutz wird dadurch in grundrechtlich nicht zu rechtfertigender Weise verkürzt. Überdies wird die Frage beantwortet, wie die Zeitgeschichtlichkeit von Bildnissen richtigerweise zu beurteilen ist. Besondere Behandlung erfährt die normative Bestimmung des legitimen Informationsinteresses, welches für die Grenzziehung zwischen Persönlichkeitsrecht und Veröffentlichungsfreiheit als maßgeblich angesehen wird.

Inhaltsübersicht

Einleitung

A. Der Bildnisschutz: Ausgangspunkt – Verfassungsrechtlicher Hintergrund – Die Regelung in der EMRK – Die Regelung im KUG – Schutzgut – Regelungsgegenstand der §§ 22, 23 KUG – Das Verhältnis zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht – Das Verhältnis von Wort- und Bildberichterstattung

B. Die Entwicklung des sog. abgestuften Schutzkonzepts: Die Rechtsprechung des BGH vor 2004 – Das Urteil des EGMR aus dem Jahre 2004 – Die Änderung der Rechtsprechung nach dem Urteil des EGMR – Bestätigung der Rechtsprechung – Die Entscheidungen zum abgestuften Schutzkonzept

C. Die weitere Anwendung des sog. abgestuften Schutzkonzepts: Die angewandten Argumente – Bewertung weiterer Entscheidungen – Zwischenergebnis

D. Kritik am sog. abgestuften Schutzkonzept: Die Absenkung des geforderten Informationswertes – Die Konstruktion zeitgeschichtlicher (Bild-) Berichterstattungen – Entkopplung von Ereignis und Bildinhalt – Selbstdefinition des Informationsinteresses durch die Medien – Bewertung

E. Die Bewertung zeitgeschichtlicher Ereignisse nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG: Der Gesetzeswortlaut – Die Zeitgeschichte – Das Informationsinteresse – Die normative Bestimmung des legitimen Informationsinteresses

F. Zusammenfassung: Zur Entwicklung des abgestuften Schutzkonzepts – Die weitere Anwendung – Kritik am sog. abgestuften Schutzkonzept – Zeitgeschichtliche Ereignisse i.S.d. § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG

Literatur- und Personenverzeichnis

Pressestimmen

»Insgesamt handelt es sich bei dem Werk von Dietrich um einen gelungenen Beitrag zur dringend notwendigen Diskussion um
den erforderlichen Grad an Bildnisschutz. Seine berechtigte Kritik liefert wertvolle Denkansätze zu der Frage, wie hier zukünftig ein verhältnismäßiges Maß an Selbstbestimmung gewährleistet werden kann, ohne die Gewährleistungen des Art. 5 GG unangemessen zu beeinträchtigen. Man kann der Abhandlung daher nur große Verbreitung und aufmerksame Kenntnisnahme wünschen - auch und gerade in Karlsruhe.« Dr. Endress Wanckel, in: Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht, 1/2021

»Jedem, der den Bildnisschutz aus rechtsvergleichender Perspektive betrachtet, ist das hochaktuelle Werk Dietrichs jedenfalls zu empfehlen.« Prof. Dr. Clemens Thiele, in: Zeitschrift für Informationsrecht, 4/2020

Warenkorb

Ihr Warenkorb ist leer.