Der Bedeutungsgehalt der Wendung ›intent to destroy, in whole or in part, a national, ethnical, racial or religious group, as such‹ in Art. 2 der Convention on the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide
2019. 253 S.
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Beschreibung

Die Arbeit analysiert die Wendung ›intent to destroy, in whole or in part, a national, ethnical, racial or religious group, as such‹ aus Art. II der Völkermordkonvention. Die Untersuchung des Gruppenbegriffs kommt zu dem Ergebnis, dass die einzelnen Gruppentypen positiv und anhand möglichst objektiver Kriterien zu definieren sind. Zudem erfolgt eine Auseinandersetzung mit dem Teilgruppenbegriff mit dem Resultat, dass dieser die Feststellung der relativen Quantität des Gruppenteils in Bezug auf die Gruppe voraussetzt. Schließlich befasst die Arbeit sich mit der Definition des den Völkermord charakterisierenden ›special intent‹. Der Täter muss in Hinblick auf die Gruppenzerstörung mit zielgerichteter Absicht vorgehen und dabei wissen, dass es bei ungestörtem Geschehensverlauf zu einer tatsächlichen Existenzgefährdung der Gruppe kommt. Im Rahmen der Untersuchung der Wendung ›as such‹ erfolgt eine gründliche Auseinandersetzung mit dem Motivbegriff. Der Ausdruck reichert die Zerstörungsabsicht im Ergebnis insoweit an, als der Täter die Gruppenvernichtung in Anbetracht ihrer inneren Zusammensetzung zielgerichtet verfolgt haben muss.

Inhaltsübersicht

I. Einführung

II. Der »intent to destroy, in whole or in part, a national, ethnical, racial or religious group, as such«

Die Definition der Gruppe – Die Definition der Teilgruppe – Der »intent to destroy (…) a (…) group, as such«

III. Zusammenfassung der erarbeiteten Ergebnisse

Literaturverzeichnis

Sachverzeichnis

Pressestimmen

»Sowohl die Darstellung des Meinungsstands als auch die Erläuterungen der jeweils eigenen Auffassungen der Autorin bilden in ihrer Gesamtheit eine ausgesprochen spannende und aufschlussreiche Lektüre, die dem am Völkerstrafrecht, insbesondere am internationalen Völkermordtatbestand interessierten Leser eine vielfältigen Einblick ins gestellte Thema bildet. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Arbeit (III.), ein Literatur- und ein knappes Sachverzeichnis runden das Werk ab.« Prof. Dr. Ingrid Mitgutsch, in: Journal für Strafrecht, Heft 2/2019

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