Einstieg der Europäischen Union in einen kooperativen Regionalismus?
Beschreibung
In Anlehnung an den »kooperativen Föderalismus« umschreibt der Begriff »kooperativer Regionalismus« ein Verfassungssystem, in welchem regionale Gebietskörperschaften gesamtstaatliche Mitwirkungsrechte ausüben, ohne Staatsqualität zu besitzen. Sie kooperieren dazu untereinander auf einer horizontalen Ebene sowie mit dem Staat auf einer vertikalen Ebene. Die vorliegende Arbeit geht der Frage nach, ob durch die Schaffung des Ausschusses der Regionen (AdR) die Möglichkeit eröffnet wurde, dieses System auf die drei Ebenen Regionen - Mitgliedstaaten - Europäische Union zu übertragen.
Nach einer Kurzübersicht über die Verfassungsstrukturen der Mitgliedstaaten wird dazu zunächst auf die Hintergründe der Entstehung des AdR eingegangen. Es folgt eine Untersuchung der Aspekte seiner Beratungsfunktion und eine Erörterung seiner unmittelbaren wie mittelbaren Möglichkeiten, einen spürbaren Beitrag zur Gemeinschaftspolitik zu leisten. Im Anschluß wird auf Zusammensetzung, Position im institutionellen Gefüge der Gemeinschaft sowie interne Organisation eingegangen. Schließlich befaßt sich der Autor mit der Frage, ob der AdR bei Verletzung seiner Anhörungsrechte die Möglichkeit hat, selbst Nichtigkeitsklage zu erheben. Im Ergebnis wird die anfangs aufgeworfene Frage beantwortet.
Inhaltsübersicht
Inhaltsübersicht: A. Einleitung: Europäische Integration und Regionalismus - »Europa der Regionen« contra »Europa der Vaterländer« - Zunehmende internationale Einbeziehung der Regionen - Aufgabenstellung - B. Strukturen und Kompetenzen europäischer Regionen: Begriff der »Region« - Übersicht über die Strukturen der Mitgliedstaaten - Kategorisierung - C. Die Entwicklung zum Ausschuß der Regionen: Entwicklung regionaler Zusammenarbeit - Diskussionsbeiträge der Gemeinschaftsorgane - Zusammenfassung und Einschätzung - D. Vorschriften zum Ausschuß der Regionen: Aufgaben im Rahmen der Gemeinschaftsrechtsetzung - Zusammensetzung - Der Ausschuß im institutionellen Gefüge der Gemeinschaft - Organe und Organisation des Ausschusses - Klagebefugnisse wegen einer Verletzung der Anhörungspflicht - Zukünftige Entwicklung des Ausschusses der Regionen - E. Zusammenfassung und Ergebnis: Der Ausschuß der Regionen als »Nebenorgan« - Einstieg in einen »kooperativen Regionalismus« - Der Ausschuß als Grundstein für ein »Europa mit Regionen«? - Anhang I: Artikel 198 a-c EGV - Anhang II: Geschäftsordnung und Anweisungen des Präsidenten zur Arbeitsweise der Fachkommissionen - Literaturverzeichnis - Index
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