Der aufgehobene ausländische Schiedsspruch als »rechtliches nullum«?

Eine kritische Analyse auf der Grundlage des Verfassungs- und Völkerrechts

2016. 356 S.
Erhältlich als
109,90 €
ISBN 978-3-428-14869-1
sofort lieferbar
109,90 €
ISBN 978-3-428-54869-9
sofort lieferbar
Preis für Bibliotheken: 166,00 € [?]
136,90 €
ISBN 978-3-428-84869-0
sofort lieferbar
Preis für Bibliotheken: 202,00 € [?]

Beschreibung

Das UN-Übereinkommen zur Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche von 1958 gilt zu Recht als eine verlässliche Grundlage für die Durchsetzung von Handelsschiedssprüchen. Eine der wenigen Ausnahmen, die eine Vollstreckung verhindern können, ist die Aufhebung des Schiedsspruchs im Ursprungsstaat. Die deutschen Gerichte verweigern die Anerkennung, da der Schiedsspruch mit der nationalen Rechtsordnung des Sitzstaates soweit verknüpft ist, dass er nach der Aufhebung als »rechtliches nullum« betrachtet wird. Das UN-Übereinkommen muss jedoch verfassungskonform ausgelegt werden. Nicht nur der allg. Justizgewährleistungsanspruch, sondern auch das Eigentumsrecht und der allg. Gleichheitssatz verlangen, dass eine Überprüfung des fremdstaatlichen Aufhebungsurteils vorgenommen werden muss. Im Übrigen spielen sowohl das Völkerrecht als auch die in Art. 6 Abs. 1 EMRK festgesetzten Mindestjustizrechte im Rahmen der dazu vorzunehmenden ordre public-Prüfung eine entscheidende Rolle.

Inhaltsübersicht

1. Das Rechtsproblem aus deutscher und internationaler Sicht

Einführung – Die deutsche Anerkennungspraxis zu fremdstaatlichen Aufhebungsurteilen – Die »Gretchenfrage« der internationalen Handelsschiedsgerichtsbarkeit – Die historische Entwicklung der Vollstreckung von Schiedssprüchen als Grundlage für die unterschiedliche Vollstreckungspraxis

2. Hat das deutsche Anerkennungs- und Vollstreckungsgericht nach den beiden Vollstreckungsübereinkommen ein Ermessen?

Das Anerkennungs- und Vollstreckungsermessen bei der Vollstreckung eines aufgehobenen Schiedsspruchs gemäß Art. V Abs. 1 lit. e) UN-Übereinkommen – Art. IX Europäisches Übereinkommen von 1961

3. Verfassungsrechtliche und weitere völkervertragliche Kriterien der Ermessensausübung

Das Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren als überprüfbarer staatlicher Akt – Der grundrechtliche Schutzstandard im Rahmen des Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahrens – Der Schutzstandard der Europäischen Menschenrechtskonvention – Die Wirkung von Meistbegünstigungsklauseln im Investionsschutzrecht – Die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen der Europäischen Union und die Schiedsgerichtsbarkeit

4. Die Rolle des Völkergewohnheitsrechts im Rahmen des Art. 25 GG bei der Beurteilung der ausländischen Aufhebungsentscheidung

Die Verbindlichkeit des Völkergewohnheitsrecht für die deutschen Gerichte über Art. 25 GG – Relevantes Völkergewohnheitsrecht im Rahmen des deutschen Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahrens

5. Die Prüfung der ordre public-Klausel des § 328 Abs. 1 Nr. 4 ZPO

Der ordre public-Vorbehalt des § 328 Abs. 1 Nr. 4 ZPO im Rahmen der Anerkennung von ausländischen Aufhebungsurteilen – Der Schutzbereich des ordre public-Vorbehalts – Die grundgesetzlichen Einfallsnormen für das Völkerrecht und die Prüfung der ordre public-Vorbehaltsklausel des § 328 Abs. 1 Nr. 4 ZPO

Ergebnis und Schlussthesen

Annex A: Internationale Verträge

Annex B: Internationale Rechtsprechung

Literaturverzeichnis, Verzeichnis der verwendeten Rechtsprechung, Sachwortverzeichnis

Warenkorb

Ihr Warenkorb ist leer.