Der Anspruchsausschluss nach § 361 Abs. 1 BGB im Lichte des unionsrechtlichen Verbots des Rechtsmissbrauchs

Zugleich eine Analyse von § 241a BGB

2021. 226 S.
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Beschreibung

Der im Zuge der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in das BGB eingefügte § 361 Abs. 1 normiert einen umfassenden Anspruchsausschluss für alle Ansprüche, die gegen den Verbraucher infolge des Widerrufs entstehen und keinen Niederschlag im eigens geregelten Widerrufsfolgenrecht finden. Bei der Untersuchung, welche Ansprüche überhaupt als infolge des Widerrufs eingestuft werden können, stellt sich heraus, dass durch den umfassenden Ausschluss sämtlicher Schadensersatzansprüche Missbrauchsmöglichkeiten des Verbrauchers entstehen können, wenn dieser die empfangene Ware beschädigt und eine Wertersatzpflicht gegenüber dem Unternehmer mangels ordnungsgemäßer Belehrung ausscheidet. In diesem Zusammenhang erarbeitet der Autor unter Berücksichtigung des Europäischen Verbots missbräuchlicher Praktiken eine Lösung zur Begrenzung der Missbrauchsmöglichkeiten und stellt fest, dass bei Beschädigungen der Ware, die in Schädigungsabsicht oder nach Erklärung des Widerrufs mit Vorsatz erfolgen, Schadensersatzansprüche erhalten bleiben.

Inhaltsübersicht

Einleitung
1. Grundlagen
Mindestharmonisierung vs. Vollharmonisierung – Abgrenzung von Unternehmern und Verbrauchern
2. Unbestellte Leistungen nach § 241a Abs. 1 BGB als Vergleichsmodell
Grundlagen – Der Anspruchsausschluss und seine Reichweite – Missbrauchsmöglichkeiten des Verbrauchers im Rahmen von § 241a Abs. 1 BGB
3. Die Wertersatzpflicht und der Anspruchsausschluss infolge des Widerrufs
Grundlagen – Einführung in die Ausschlusswirkung des § 361 Abs. 1 BGB – Korrektur vor dem Hintergrund von Missbrauchsmöglichkeiten – Reichweite des Anspruchsausschlusses des § 361 Abs. 1 BGB in Dreipersonenverhältnissen
4. Vergleich von § 241a BGB und § 361 Abs. 1 BGB
5. Schluss
Fazit zu § 241a BGB – Fazit zu § 361 Abs. 1 BGB
Literatur- und Sachwortverzeichnis

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