Beschreibung
Bei der Inanspruchnahme eines Arztes sind üblicherweise zwei Ebenen voneinander zu unterscheiden: der Abschluss des Behandlungsvertrages und die Einwilligung in den medizinischen Eingriff. Wurde die für die Gestattung des Eingriffs maßgebliche Einwilligungsfähigkeit schon vielfach thematisiert, fristet die Kompetenz zum Vertragsschluss ein stiefmütterliches Dasein. Die Arbeit möchte deshalb eben diesen Problemkreis näher beleuchten. Die zentrale Frage bildet hierbei, welche Schwierigkeiten die herkömmliche Differenzierung zwischen Einwilligungsfähigkeit und Vertragsschlusskompetenz für die Behandlung eines Minderjährigen mit sich bringt. Sind für erstere nach weit verbreiteter Meinung Einsichtsfähigkeit und Reife des Patienten entscheidend, richtet sich der Vertragsschluss nach der starren Altersgrenze der Geschäftsfähigkeit. Bevor der Autor eine Lösung für diese Divergenz sucht, werden unter dem Blickwinkel der Geschäftsfähigkeit neben dem Behandlungsvertrag und den ihm innewohnenden Pflichten auch die Unterschiede zwischen Privat- und Kassenpatienten detailliert analysiert.
Inhaltsübersicht
Einführung
1. Grundlagenüberblick
Zum Begriff des Minderjährigen – Geschäftsfähigkeit und Minderjährigkeit
2. Der Behandlungsvertrag
Privatpatient – Kassenpatient
3. Der Arztvertragsschluss und der nicht gesetzlich versicherte Minderjährige
Durch Willenserklärung der Eltern – Durch eigene Willenserklärung des Minderjährigen
4. Der Arztvertragsschluss und der gesetzlich versicherte Minderjährige
Einleitung – § 36 SGB I – Lediglich rechtlich vorteilhaft – Sonderfall: Gegenleistungspflicht im Falle fehlenden Versicherungsschutzes – Ergebnis: Diskrepanz zwischen Privat- und Kassenpatienten
5. Vergleich zwischen den bisherigen Erkenntnissen und der Einwilligungsfähigkeit
Einwilligungsfähigkeit – Widersprüche – Lösungsversuche nach dem geltenden Recht – Lösung durch eine künftige Regelung
Zusammenfassung
Literaturverzeichnis
Sachregister
Pressestimmen
»Alles in allem ist dem Verfasser die vertiefende und weiterführende Analyse seines Themas rundum gelungen. Seine dogmatischen Kernthesen
überzeugen in ihren Ergebnissen, und sein rechtspolitischer Vorschlag sollte jedenfalls zu weiterem Nachdenken Anlass geben.« Prof. Dr. Andreas Spickhoff, in: Medizinrecht, Band 35, Heft 12/2018
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