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Dem Staate, was des Staates - der Kirche, was der Kirche ist

Festschrift für Joseph Listl zum 70. Geburtstag

1999. Frontispiz; XIV, 1115 S.
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199,90 €
ISBN 978-3-428-09814-9
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ISBN 978-3-428-49814-7
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Preis für Bibliotheken: 300,00 € [?]

Beschreibung

Dem Kaiser zu geben, was des Kaisers, und Gott, was Gottes ist, das ethische Verteilungsprinzip des Christentums erscheint im Vermächtnis von Staat und Kirche auch als Aufgabe des Rechts, sowohl des Staatsrechts als auch des Kirchenrechts. Seit zweitausend Jahren ringen Staat und Kirche um die richtige Regelung ihrer Beziehungen und darin um die Bestimmung ihrer eigenen Identität.

In beiden Rechtsordnungen beheimatet ist Joseph Listl. Er widmet sich sowohl dem Staatskirchenrecht als integralem Bestandteil des deutschen Staatsrechts als auch seinem kirchenrechtlichen Seitenstück, dem ius publicum ecclesiasticum. Dazu ist er kraft seiner doppelten Kompetenz berufen: als Jurist und als Theologe, als Staatsrechtslehrer und als Kanonist. Der erste katholische Priester des Jesuitenordens, der zugleich Mitglied der Vereinigung Deutscher Staatsrechtslehrer ist.

Im Werdegang Joseph Listls spiegeln sich Energie, Robustheit und Selbstdisziplin des großartigen Wissenschaftlers: Am 21. Oktober 1929 in der Oberpfalz geboren, Schulzeit in Regensburg, Eintritt in den Jesuitenorden, Studium der Philosophie, Präfektur, Studium der Theologie, Tertiat, Studium der Rechtswissenschaft, Promotion und Habilitation, Professur für Kirchenrecht an der Augsburger Universität. Geistiger Vater und Direktor des Instituts für Staatskirchenrecht der Diözesen Deutschlands in Bonn. Bedeutendste Früchte seines Wirkens sind große Gemeinschaftswerke, die von ihm initiiert und (mit-)herausgegeben worden sind - vor allem das zweibändige »Handbuch des Staatskirchenrechts der Bundesrepublik Deutschland« und die Edition der »Konkordate und Kirchenverträge in der Bundesrepublik Deutschland«.

Joseph Listl hat in dem zwiefachen Recht der Beziehungen von Staat und Kirche seine Lebensaufgabe gefunden: die rechtlichen Beziehungen mit den Mitteln wissenschaftlicher Forschung zu durchdringen, zu erfassen und zu entwickeln und so dem Staate zu geben, was des Staates, der Kirche, was der Kirche ist. Der reiche literarische Ertrag wird in der Bibliographie dieser Festschrift quantitativ registriert. Der siebzigste Geburtstag Joseph Listls am 21. Oktober 1999 gibt 56 Autoren den Anlaß, als Zeichen des Dankes, der Achtung und des Respekts ihm die vorliegende Festschrift zu überreichen.

Inhaltsübersicht

Inhalt: G. Riedl, »So gebt dem Kaiser, was dem Kaiser gehört, und Gott, was Gott gehört« (Mk 12,17). Staatsmacht und Glaubensgemeinschaft. Exemplarische Überlegungen zum Verständnishorizont frühchristlichen Rechtsdenkens - M. Heintzen, Die Kirchen im Recht der Europäischen Union - A. Hollerbach, Rechts- und Staatsdenken im deutschen Katholizismus der Weimarer Zeit - J. Isensee, Die Zukunftsfähigkeit des deutschen Staatskirchenrechts. Gegenwärtige Legitimationsprobleme - H. E. J. Kalinna, Plädoyer für eine nüchterne Ökumene. Anmerkungen zur Entstehung der Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre des Lutherischen Weltbundes und des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen - W. Leisner, Geglaubtes Recht. Säkularisierte religiöse Grundlagen der Demokratie - A. Ziegenaus, Kirchliche Feiertage in einem religiös neutralen Staat. Die anthropologische Bedeutung des Festes - H. Lecheler, Die wissenschaftliche Vorbildung der Geistlichen als Herausforderung an das deutsche staats-kirchen-rechtliche System - J. Kremsmair, Der Öffentlichkeitsauftrag der Kirche - B. Losch, Die Staatsauffassung Theodor Fontanes und seine Einstellung zur staatlichen Kirchenpolitik - G. Robbers, Religionsfreiheit in Europa - W. Kluth, Das Grundrecht der Gewissensfreiheit und die allgemeine Geltung der Gesetze. Überlegungen zur situativen Normdurchbrechung - S. Muckel, Religionsfreiheit für Muslime in Deutschland - M. Jestaedt, Grundrechtsschutz vor staatlich aufgedrängter Ansicht. Das Kopftuch der Lehrerin als Exempel - H. Maurer, Ein schweizerisches Kruzifix-Urteil - H. Schwendenwein, Das neue österreichische Gesetz über die religiösen Bekenntnisgemeinschaften - P. Erdő, Religiöse Minderheiten im ungarischen Recht - W. Loschelder, Grenzen staatlicher Wertevermittlung in der Schule - W. Rees, Katholische Schule und Religionsunterricht als Verwirklichung von Religionsfreiheit. Kirchenrechtlicher Anspruch und staatliche Normierung - C. Starck, Religionsunterricht in Brandenburg. Art. 141 GG als Ausnahme von der Regel des Art. 7 Abs. 3 GG - R. Puza, Rechtsfragen um den Religionsunterricht und das brandenburgische Unterrichtsfach LER - W. Rüfner, Die Gründung juristischer Personen des öffentlichen Rechts durch die Kirchen - A. Albrecht, Die mittelbare Kirchenverwaltung. Rechtslehre und Staatspraxis - B. Kämper, Zusammenlegung katholischer Kirchengemeinden. Gründe, rechtliche Voraussetzungen und praktische Folgen - R. Richardi, Preisgabe kirchlicher Einrichtungen durch Ausgliederung in eine Kapitalgesellschaft - D. Lorenz, Kirchenaustritt und Datenschutz - C. Link, Ruhestandsversetzung von Pfarrern wegen »nichtgedeihlichen Zusammenwirkens« mit der Gemeinde und kirchliches Selbstbestimmungsrecht - J. Jurina, Zur Entwicklung des »Dritten Weges« in der Katholischen Kirche - A. Weiß, Die Richtlinien über persönliche Anforderungen an Diakone und Laien im pastoralen Dienst im Hinblick auf Ehe und Familie vom 28. September 1995 - W. Dütz, Arbeitsgerichtliche Überprüfung von kollektiven kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen - P. Axer, Staat und Kirche im Sozialversicherungsrecht. Kirchliche Betätigung zwischen Sozialversicherungspflicht und Sozialversicherungsfreiheit - D. Pirson, Kirchengut, Religionsfreiheit, Selbstbestimmung - H. Pree, Reichnisse: ein sterbendes Rechtsinstitut? - M. Baldus, Der Bergische Schulfonds: ehemaliges Jesuitenvermögen unter staatlicher Sonderverwaltung - E. Niebler, St. Salvator und das Bundesverfassungsgericht. Bericht über eine staatskirchenrechtliche Entscheidung - K. E. Schlief, Die Steuerreformen und die Kirchen. Kindergeld, Kinderfreibetrag und § 51 a EStG als Paradigma - C. Meyer, Die Rechtsprechung zur Kirchensteuererhebung in Fällen der Lohnsteuerpauschalierung - L. Carlen, Die Lateranverträge von 1929 in der Schweizer Presse - G. May, Listen von Bischofskandidaten in den deutschen Konkordaten und Kirchenverträgen - S. Haering, Die Verträge zwischen dem Heiligen Stuhl und den neuen Bundesländern aus den Jahren 1994 bis 1998 - W. Aymans, Das Problem der Defektionsklauseln im kanonischen Eherecht. Plädoyer für die Tilgung des Befreiungstatbestandes eines »actus formalis defectionis ab Ecclesia catholica« in den cc. 1086 § 1, 1117 und 1124 CIC - P. Wirth, Trau- und Eheverbote - B. Primetshofer, Ordinatio ad prolem. Überlegungen zu einer rechtlichen Tragweite von c. 1055 § 1 - J. Piegsa, Das »Paulinische Privileg« aus moraltheologischer Sicht - J. Hirnsperger, Die Diözesansynode. Bemerkungen zu den einschlägigen Normen des CIC unter besonderer Berücksichtigung der Instruktion vom 19. März 1997 - H. Schmitz, Die Rechtsfigur des nichtresidierenden Domkapitulars - P. von Tiling, Die weltlich-rechtliche Rechtsstellung des vor einem Kirchengericht auftretenden Zeugen - W. Brandmüller, Bischof Konrad Martin von Paderborn und die Römische Index-Kongregation im Jahre 1874 - C. Breuer, Recht und Moral. Eine Auseinandersetzung zwischen Naturrecht und Rechtspositivismus - O. Luchterhandt, Die »Allgemeine Erklärung der Menschenpflichten« des InterAction Council und Art. 29 AEMR - H. Schambeck, Zur Demokratie in der Soziallehre Papst Johannes Pauls II. - A. Rauscher, Das Grundgesetz in der Rechtskultur und Politik der Bundesrepublik Deutschland - B. M. Kremer, Der Junggeselle im Recht. Eine nicht so todernste juristische Studie - H. Marré, Joseph Listl und die Essener Gespräche zum Thema Staat und Kirche - G. Assenmacher, 50 Jahre Offizialentagung - A. Frhr. von Campenhausen, Bemerkungen zum Kirchenrechtlichen Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland

Pressestimmen

»Diese Festschrift, mit der Listl als ein hervorragender Vertreter des traditionellen Staatskirchenrechts verdientermaßen geehrt wurde, zeigt einen beachtlichen Querschnitt durch das Spektrum dieses besonderen Zweigs des Bekenntnisrechts. Zugleich stellt sie ein beeindruckendes Zeugnis dafür dar, dass in diesem Staatskirchenrecht die Ökomene gelungen ist, mag der Grund dafür auch vorwiegend ein äußerlicher sein.« Prof. Dr. Ludwig Renck, in: Thüringer Verwaltungsblätter, 9/2000

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