Das Zeugnisverweigerungsrecht aus § 52 StPO für besondere persönliche Nähe- und Vertrauensverhältnisse

Die Integration nicht-institutionalisierter Lebensformen in das strafprozessuale Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen

2004. 289 S.
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ISBN 978-3-428-11083-4
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ISBN 978-3-428-81083-3
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Beschreibung

Zeugnisverweigerungsrechte begrenzen das Interesse der Strafverfolgungsorgane an möglichst ungehinderter Sachverhaltsaufklärung. Schon seit langem wird daher diskutiert, inwieweit der Kreis zeugnisverweigerungsberechtigter Personen einer Erweiterung zugänglich ist. Für § 52 StPO gewinnt diese Frage immer mehr an Bedeutung: Enge private Bindungen bestehen nicht nur innerhalb der dort aufgezählten Personenkreise, nicht-traditionale Lebensmuster finden immer mehr Verbreitung.

Kirsten Jansen befasst sich mit der Frage der Notwendigkeit einer Umgestaltung des § 52 StPO aus normativer, aber auch aus empirischer und aussagepsychologischer Perspektive. Mit diesem Ansatz geht die Untersuchung über bisherige Veröffentlichungen zum Thema hinaus. Die Autorin setzt sich intensiv mit dem hinter § 52 StPO stehenden Normkonzept auseinander. Der von ihr herausgearbeiteten einfachrechtlichen wie verfassungsrechtlichen Begründung des Zeugnisverweigerungsrechts stellt sie neueste empirische Erkenntnisse gegenüber. Berücksichtigung finden dabei nicht nur nicht-eheliche Lebensgemeinschaften, sondern unterschiedlichste private Nähe- und Vertrauensbeziehungen. Da Zeugenaussagen in der Praxis des Strafverfahrens große Bedeutung zukommt, untersucht die Autorin außerdem, ob diese hohe Wertigkeit des Zeugenbeweises gerechtfertigt ist. Hierzu beschäftigt sie sich ausführlich mit aktuellen Erkenntnissen der Aussagepsychologie. Jansen kommt nach eingehender Auseinandersetzung mit § 52 StPO zu dem Schluss, dass bei verfassungskonformer Auslegung dieser Norm verlöbnis-ähnlichen lebenspartnerschaftlichen Bindungen bereits nach geltendem Recht ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht. Hinsichtlich sonstiger enger Nähe- und Vertrauensverhältnisse spricht sie sich für eine Erweiterung des § 52 StPO aus.

Inhaltsübersicht

Inhaltsübersicht: Einleitung - A. Das Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen: Zeugnisverweigerungsrecht und Zeugnispflicht - Regelungsgefüge der Zeugnis- und Auskunftsverweigerungsrechte - B. Geschichte des Zeugenbeweises und der Zeugnisverweigerungsrechte: Römisches Recht - Mittelalterliches Recht - Aufklärung - Reformierter Strafprozess - Entstehung der §§ 52 ff. StPO - C. Zur Validität des Zeugenbeweises: Ungewollt unrichtige Aussagen - Intentional unrichtige Aussagen - Ansätze zur Nivellierung der Schwächen des Zeugenbeweises - D. Ratio des Zeugnisverweigerungsrechts aus persönlichen Gründen: Hintergründe der Einräumung des Zeugnisverweigerungsrechts - Normzwecke - E. Einbeziehung "besonderer persönlicher Nähe- oder Vertrauensverhältnisse" in § 52 StPO: Konventionelle und nicht-konventionelle Lebensformen - "Postulat der Funktionstüchtigkeit der Strafrechtspflege" - Erweiternde Auslegung des § 52 StPO - Grundrechtskonforme Auslegung des § 52 StPO - Analogiebildung - Abwendung der Sanktionsmittel des § 70 StPO unter Berufung auf Notstandsregelungen - Perspektiven de lege ferenda - Literatur- und Sachwortverzeichnis

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