Das Zensuswahlrecht

Erscheinungsformen, Begründung und Überwindung am Beispiel Frankreichs und Deutschlands

2018. 464 S.
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Beschreibung

Auch wenn Demokratie heute untrennbar mit dem Postulat des allgemeinen und gleichen Wahlrechts verknüpft ist, darf dies nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Wahlsystem nichts Naturgegebenes, Unumstößliches ist. Einen eindrucksvollen Beleg hierfür liefert nicht zuletzt jahrhundertelanges politisches Ringen um eine Einigung in der Wahlrechtsfrage. Gegenstand der Arbeit ist die Untersuchung normativer Erscheinungsformen, (rechts-)philosophischer und politischer Rechtfertigung und der Ursachen der Überwindung des Zensuswahlrechts in Frankreich und Deutschland. Das Zensuswahlrecht als spezielle Form eines beschränkten Wahlrechts knüpft politische Partizipation an Bedingungen wie z.B. Steuerleistung, (Grund-)Besitz oder Bildung. Dabei zeigt die Untersuchung umfassend unterschiedliche zensitäre Gestaltungsformen auf, kommt dabei aber zu dem Ergebnis, dass sich deren Rechtfertigung auf einige wenige, länderübergreifend wiederkehrende Argumentationsmuster zurückführen lässt.

Inhaltsübersicht

1. Grundlagen und Begriffsklärung

2. Erscheinungsformen, Begründung und Überwindung des Zensuswahlrechts in Frankreich

Paradigmenwechsel von der ständisch gegliederten Feudalgesellschaft zum privilegienfreien Verfassungsstaat – Das Zensuswahlrecht in zentralen Dokumenten der Revolutionszeit als Ausdruck einer Kontrafaktizität des Gleichheitspostulats – Radikalisierung der Gleichheitsforderung und Durchsetzung des allgemeinen und gleichen (Männer-)Wahlrechts auf dem Papier in der zweiten Phase der Revolution – Siegeszug der Demokratieskeptiker und Rückkehr des Zensus – Renaissance des Zensusgedankens mit ungeahnten Dimensionen nach der Revolutionszeit – Konservierung einer politischen Hegemonialstellung der elitären Bourgeoisie durch das Zensuswahlrecht – Endgültige Überwindung des Zensusprinzips durch Einführung des allgemeinen und gleichen (Männer-)Wahlrechts 1848

3. Erscheinungsformen, Begründung und Überwindung des Zensuswahlrechts in Deutschland

Das Zensuswahlrecht als Bestandteil der Steinschen Städteordnung von 1808 und der Verfassungen von Westfalen und Bayern 1807/08 – Etablierung des Zensus als konstante Größe des Verfassungslebens im Vormärz – Einführung des allgemeinen und gleichen (Männer-)Wahlrechts auf dem Papier durch die Frankfurter Reichsverfassung vom 12. April 1849 – Deutschland in der Zeit von der Reichsgründung bis zur Weimarer Republik (1871–1918): Die Einführung des allgemeinen und gleichen (Männer-)Wahlrechts auf Reichsebene – Das Preußische Dreiklassenwahlrecht (1849–1918) als ungleiches Wahlrecht par excellence

4. Schlussbetrachtung

5. Ergebnisse der Arbeit in Thesen

Literatur- und Sachverzeichnis

Pressestimmen

»Strelitz-Risse gelingt in ihrer Dissertation eine pointierte Synthese von verfassungsrechtlichen und verfassungsgeschichtlichen, von französischen, allgemein deutschen und spezifisch preußischen Aspekten. Ihre Arbeit ist gut dazu geeignet,weitere Untersuchungen
insbesondere zu den Reformdebatten über die Einführung des allgemeinen Wahlrechts im Kaiserreich anzuregen, sowohl in Preußen als auch in anderen deutschen Staaten. Dazu können auch das gut strukturierte Literaturverzeichnis sowie das Register (mit Personennamen und anderen nützlichen Stichwörtern) hilfreich sein.« Dr. Wolf Nitschke, in: Forschungen zur Brandenburgischen und Preußischen Geschichte, N.F., Bd. 30, 1-2/2020

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