Eine Untersuchung zu den Anwendungsproblemen aufgrund der strukturellen Anlehnung an § 370 Abs. 1 AO und der Übernahme des »Vorenthaltens« von Beiträgen aus § 266a Abs. 1 StGB
Beschreibung
Obwohl von Arbeitgebern regelmäßig zugleich die Arbeitnehmer- und die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung vorenthalten werden, existiert kein einheitlicher Straftatbestand für beide Beitragsteile. Während das Vorenthalten der Arbeitnehmeranteile in § 266a Abs. 1 StGB geregelt ist, wird das Vorenthalten der Arbeitgeberanteile von dem im Jahr 2004 neu eingeführten § 266a Abs. 2 StGB erfasst. Die Tatbestandsstruktur des Absatzes 2 wirft eine Reihe dogmatischer Fragen auf, da sie einerseits an die Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abs. 1 AO angelehnt ist, andererseits aber das Tatbestandsmerkmal des »Vorenthaltens« von Beiträgen aus § 266a Abs. 1 StGB übernommen wurde. Die daraus resultierenden Anwendungsprobleme wurden im Rahmen der Untersuchung aufgearbeitet und konnten im Wege der Auslegung weitgehend gelöst werden. Allein im Bereich der beitragsstrafrechtlichen Selbstanzeige ist eine Reform zwingend erforderlich, für die ein eigener Regelungsvorschlag unterbreitet wurde.
Die Arbeit wurde mit dem Dissertationspreis der »Alfred Teves-Stiftung« ausgezeichnet.
Inhaltsübersicht
Einleitung und Gang der Untersuchung
1. Entstehungsgeschichte und gesetzgeberische Beweggründe für die konkrete Ausgestaltung des § 266a Abs. 2 StGB
Kein gesonderter Straftatbestand zum Schutz der Arbeitgeberbeiträge bis zum 1. August 2004 – Lückenhafter Schutz der Arbeitgeberbeiträge über den Beitragsbetrug gemäß § 263 Abs. 1 StGB – Neufassung des § 266a – Abs. 2 StGB – Zusammenfassung der Ergebnisse – Reformvorschlag für eine alternative strukturelle Ausgestaltung des § 266a StGB
2. Überblick über den Tatbestand des § 266a Abs. 2 StGB
Praktische Bedeutung – Schutzgut – Deliktscharakter – Tatbestandsvoraussetzungen (Überblick) – Zusammenfassung der Ergebnisse
3. Spezifische Anwendungsprobleme des § 266a Abs. 2 StGB
Auslegung des »Vorenthaltens« von Beiträgen – Tatbestandlicher Zusammenhang (»dadurch«) – Unmöglichkeit und Unzumutbarkeit der Beitragsentrichtung – Verjährung – Selbstanzeige gemäß § 266a Abs. 6 StGB – Zusammenfassung der Ergebnisse
4. Gesamtergebnis und Schlussbetrachtung
Anhang: Gesetzestexte des österreichischen Strafgesetzbuches
Literatur- und Sachverzeichnis
Pressestimmen
»Dem Autor ist mit seiner Dissertation eine herausragende Arbeit geglückt. Er liefert nicht nur die zu erwartende ›Fleißarbeit‹ in Form der Darstellung des Meinungsstandes in Literatur und Rechtsprechung, sondern auch eine hervorragende Analyse des Tatbestandes, die auf einer gewissenhaften Auslegung und dem Eingehen auf dogmatische Probleme fußt. Darüber hinaus bietet er überzeugende Lösungen für Anwen-dungsprobleme und Reformvorschläge. Abschließend muss man darauf hinweisen, dass all dies in einer klaren Sprache geboten wird, die sich nicht in unverständlichen Schachtelsätzen verirrt. Dies ist bei zahlreichen Dissertationen leider keine Selbstverständlichkeit.« Dr. Leonard Karl Kaiser, in: Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik, online 6/2019
»Inhaltlich überzeugt das - sprachlich gut lesbar geschriebene - Buch nicht nur in seinem Grundgedanken, auf eine möglichst angenäherte Interpretation der Absätze 1 und 2 des § 266 a StGB zu dringen, indem das Delikt vor allem ausnahmslos als Erfolgsdelikt eingeordnet wird. Auch zu etlichen Detailfragen erarbeitet Loose fast durchweg überzeugende Lösungen.[...] Das ändert nichts daran, dass Looses Buch als Standardwerk zu § 266 a II StGB gelten darf und es jedem am Thema Interessierten nachdrücklich zur Lektüre zu empfehlen ist.« Prof. Dr. Michael Heghmanns, in: Goltdammer´s Archiv für Strafrecht, Heft 8/2018
»Die Arbeit von Loose, der die wesentlichen Ergebnisse der Untersuchung zu Beginn des Schlussteils noch einmal kompakt zusammenfasst, schließt eine Lücke in der literarischen Aufarbeitung der Anwendungsprobleme des § 266 Abs. 2 StGB. Das mit dem Dissertationspreis der Alfred Teves-Stitung ausgezeichnete Werk bietet einen guten, auch für den Praktiker hilfreichen Überblick über den aktuellen Stand der Rechtsprechung sowie der rechtswissenschaftlichen Diskussion. [...] Es bleibt zu hoffen, dass diese Vorschläge und Anregungen auf fruchtbaren Boden fallen.« Dr. Ulrich Leimenstoll, in: Journal der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V., Ausgabe 2/2018
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