Eine verfassungsrechtliche und verfassungstheoretische Untersuchung zu Art. 20 Abs. 3 GG
Beschreibung
Die Verfasserin untersucht das Verhältnis von Gesetz und Recht in mehrperspektivischem Zugriff, indem sie die Bindung an Gesetz und Recht aus verfassungsrechtlicher und verfassungshistorischer Sicht erörtert, um sodann den rechtstheoretischen Rahmen der Problematik zu entfalten. Die verbreitete These, daß die - durch die Erfahrungen des NS-Unrechts geprägte - Bindungsformel des Art. 20 Abs. 3 GG lediglich tautologischen Charakter habe, wird dabei widerlegt. Spätestens seit der Wiedervereinigung und der damit verbundenen Aufarbeitung "unrechtsstaatlicher" Vergangenheit hat es sich als verfehlt erwiesen, das Problem von Gesetz und Recht als ein lediglich historisches aufzufassen.
Die Aufarbeitung von Unrecht ist nach allem ohne den Rückgriff auf überpositives Recht nicht befriedigend zu leisten. Die Rechtspraxis wendet in diesem Zusammenhang nach wie vor die Radbruchsche Formel an, die am Maßstab der Menschenrechte und neuerer Gerechtigkeitstheorien zu präzisieren und fortzuentwickeln ist. Der Verfasserin gelingt es so aufzuzeigen, daß die Bindungsformel des Art. 20 Abs. 3 GG Korrekturmöglichkeiten des Gesetzes offenhält und auch im demokratischen Rechtsstaat von ungebrochener Aktualität ist.
Inhaltsübersicht
Inhaltsübersicht: Einleitung - Erster Teil: Geschichtliche Grundlagen der Bindung an Gesetz und Recht: Begriffs- und verfassungsgeschichtliche Grundlagen der Dichotomie von Gesetz und Recht - Die Diskussion um Gesetz und Recht nach 1945 im Zeichen der Naturrechtsrenaissance - Die Genese des Art. 20 Abs. 3 GG - Das Verhältnis von Gesetz und Recht in der Rechtsprechung des BVerfG seit 1950 - Entwicklungslinien der Judikatur des BGH zum Verhältnis von Gesetz und Recht - Die Auseinandersetzung um Gesetz und Recht im Schrifttum - Zweiter Teil: Das Verhältnis von Gesetz und Recht aus verfassungsrechtlicher Sicht: Die Bindung an das Gesetz - Der Wortsinn des Ausdrucks Recht - Gesetz und Recht: Eine tautologische Formel? - "Gesetz und Recht" als spannungsloses Begriffspaar - Die gemäßigt positivistische Sichtweise des Verhältnisses von Gesetz und Recht - Der nichtpositivistische Rechtsbegriff des Art. 20 Abs. 3 GG - Das Verständnis von Gesetz und Recht in der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung - Bindung an Gesetz und Recht im Kontext der Rechtsfortbildung - Verfassungsrechtliche Konsequenzen der Deutung des Rechtsbegriffs - "Gesetz und Recht" in den Verfassungen der neuen Bundesländer und in Art. 20a GG - Dritter Teil: Verfassungstheoretischer Rahmen der Bindung an Gesetz und Recht: Das Verhältnis von Verfassungsrecht und Verfassungstheorie im Kontext des Art. 20 Abs. 3 GG - Der rechtspositivistische Rechtsbegriff als Grundlage der Tautologie-These - Der theoretische Rahmen des Rechtsbegriffs und das Richtigkeitsproblem - Zusammenfassung und Ausblick - Literaturverzeichnis - Personenverzeichnis - Sachverzeichnis
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