Beschreibung
Gegenstand der Abhandlung ist das verfassungsrechtliche Verschleifungsverbot, welches das BVerfG im Jahr 2010 aus Art. 103 Abs. 2 GG hergeleitet hat und das seitdem gleichberechtigt zum bekannteren Analogieverbot die Auslegung des gesamten Strafrechts leiten soll. Gleichwohl ist auch über zehn Jahre nach seiner Einführung nahezu alles, von der Begründung des Verbots bis zu seiner praktischen Anwendung, unklar geblieben.
Im Sinne einer ganzheitlichen Aufarbeitung werden in der Abhandlung zunächst alle bislang erhobenen Verschleifungsvorwürfe gesammelt. Ausgehend davon werden bestehende Anwendungsschwierigkeiten sowie mögliche Gründe für diese herausgearbeitet und analysiert. Die Abhandlung kommt zum Zwischenergebnis, dass das Verbot in Literatur und Rechtsprechung unausgesprochen teilweise eng, teilweise weit verstanden wird. Aufgrund der ausufernden Folgen eines weiten Verständnisses wird sodann für ein enges Verständnis plädiert und basierend darauf ein eigener Vorschlag zur Konturierung des Verschleifungsverbots unterbreitet.
Inhaltsübersicht
Einführung
Das Problem anhand von zwei Beispielen – Gegenstand, Ziele und Gang der Untersuchung
1. Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
Hintergrund: Inhalt und Maßstab des Art. 103 Abs. 2 GG – Entscheidungen vor dem Untreuebeschluss – Der Untreuebeschluss – Entscheidungen nach dem Untreuebeschluss
2. Kasuistik der Verschleifungsvorwürfe
Untreue – Betrug – Korruptionsdelikte – Weitere Kasuistik
3. Analyse des Verschleifungsverbots
Analyse des Meinungsstands – Problemkreis 1: Anwendungsbereich – Problemkreis 2: Feststellen einer Verschleifung – Vorschlag: Die Unterscheidung von Verschleifungen »im Ergebnis und in der Begründung« und Verschleifungen »nur in der Begründung«
Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse
Literatur- und Stichwortverzeichnis
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