Beschreibung
Das Verfahren zur Altersfeststellung bei unbegleiteten jungen Ausländern gemäß § 42f SGB VIII wurde im Jahr 2015 im Zusammenhang mit der sog. Flüchtlingskrise kodifiziert. Die Arbeit stellt zunächst die einfachgesetzliche Rechtslage dar und untersucht in diesem Zusammenhang verschiedene rechtliche Fragestellungen. Im Anschluss erfolgt eine umfassende Prüfung der Verfassungskonformität von § 42f SGB VIII, wobei der Schwerpunkt auf der Vereinbarkeit von radiologischen Untersuchungen zum Zwecke der Altersschätzung mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit liegt. Dabei wird auch auf die Bedeutung fiskalischer Erwägungen zur Rechtfertigung von Grundrechtseingriffen eingegangen. Zusätzlich wird untersucht, ob die Vorschrift auch mit den einschlägigen europa- und völkerrechtlichen Vorgaben vereinbar ist. Abschließend wird ein Vorschlag de lege ferenda unterbreitet, der Handlungsbedarf für den Gesetzgeber aufzeigt.
Inhaltsübersicht
1. Einleitung: Problemaufriss – Stand der Forschung – Ziel und Gang der Untersuchung
2. Das Verfahren der Inobhutnahme unbegleiteter, minderjähriger Ausländer gemäß §§ 42a ff. SGB VIII – Einfachgesetzliche Lage und Rechtspraxis: Das Verfahren der Inobhutnahme bei unbegleiteten, minderjährigen Ausländern gemäß §§ 42a ff. SGB VIII – Das Verfahren der Altersfeststellung gemäß § 42f SGB VIII – Rechtliche Folgefragen der Altersfeststellung gemäß § 42f SGB VIII – Rechtsvergleichende Betrachtung zum Jugendstrafrecht – Stellungnahme zur einfachgesetzlichen Rechtslage und Praxis
3. Verfassungskonformität des Verfahrens der Altersfeststellung nach § 42f SGB VIII: Verfassungskonformität von § 42f Abs. 1 SGB VIII – Verfassungskonformität von § 42f Abs. 2 SGB VIII – Verfassungsrechtliche Zulässigkeit weiterer Maßnahmen
4. Vereinbarkeit des Verfahrens der Altersfeststellung gemäß § 42f SGB VIII mit Europäischem Recht und Völkerrecht: Vereinbarkeit des Verfahrens der Altersfeststellung gemäß § 42f SGB VIII mit der Richtlinie 2013/32/EU – Vereinbarkeit des Verfahrens der Altersfeststellung gemäß § 42f SGB VIII mit der EU-Grundrechtecharta – Vereinbarkeit des Verfahrens der Altersfeststellung gemäß § 42f SGB VIII mit der UN-Kinderrechtskonvention
5. Fazit und Vorschlag de lege ferenda: Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse – Vorschlag de lege ferenda
Literaturverzeichnis
Sachwortverzeichnis
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