Subjektive Rechte im Strafrecht
Beschreibung
Wem geschieht – normativ betrachtet – eigentlich Kriminalunrecht? Nach vorherrschender Auffassung in der Strafrechtswissenschaft ist es nicht das faktisch verletzte Opfer, sondern die staatlich verfasste Rechtsgemeinschaft. Das Opfer ist so bloß die »Leinwand«, auf der sich das Unrecht zwischen Täter und Staat abspielt. Die Arbeit argumentiert demgegenüber für einen strafrechtlichen Paradigmenwechsel, um Verbrechen als Verletzung individueller Rechte und zugleich der Rechtsgemeinschaft zu begreifen. Mit einem interdisziplinären Zugang weist es anhand des geltenden Strafrechts die Verletzung subjektiver Rechte von Verbrechensopfern als Wesenselement des Kriminalunrechts aus. Diese neue Theorie des Verbrechens liefert nicht nur ein neues Fundament für eine normativ eigenständige, emanzipierte Stellung der Opfer im Strafrecht, sondern bietet auch einen strafrechtsimmanenten, kritischen Maßstab für die Betrachtung des materiellen Strafrechts, der Straftheorie sowie des Strafverfahrens.
Inhaltsübersicht
A. Einleitung: Wem geschieht Kriminalunrecht? Oder: Wen berechtigt das Strafrecht? – Methodischer Ansatz – Gang der Untersuchung
B. Das Verbrechen als Rechtsverletzung: Subjektive Rechte – Materielle Unrechtslehren und die Bedeutung subjektiver Rechte – Kriminalunrecht als Verletzung subjektiver Rechte, oder: Einwilligung und die Kontrolle von Verhaltenspflichten
C. Das Verbrechen als Statusverletzung, oder: Verletzung subjektiv-rechtlich vermittelter Anerkennung: »Rights are especially sturdy objects to ›stand upon‹.« – Anerkennung und subjektive Rechte – Statusverletzung und die Unterscheidung zwischen Zivil- und Kriminalunrecht – Wessen Autorität? – Zum überindividuellen Gehalt von Kriminalunrecht – Allgemeinrechtsgüter und Verletzung rechtlicher Anerkennung
D. Konsequenzen für das materielle Strafrecht, die Straftheorie und das Strafverfahren: Warum eine immanente Kritik des Strafrechts? – Rechts- und Statusverletzung als kritischer Maßstab im materiellen Strafrecht – Strafe und Respekt – Ein Plädoyer für eine zweitpersonale expressive Straftheorie – Subjektive Rechte und Anerkennung im Strafverfahren
E. Resümee und Schlussbetrachtung: Das Verbrechen als Rechtsverletzung: Kapitel B – Das Verbrechen als Statusverletzung: Kapitel C – Subjektive Rechte und Anerkennung im materiellen Strafrecht, in der Straftheorie und im Strafverfahren: Kapitel D – Schlussbetrachtung
Literatur- und Sachwortverzeichnis
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