Das Unrecht der Strafvereitelung (§ 258 StGB)
1998. 270 S.
Erhältlich als
69,90 €
ISBN 978-3-428-09326-7
sofort lieferbar
69,90 €
ISBN 978-3-428-49326-5
sofort lieferbar
Preis für Bibliotheken: 106,00 € [?]

Beschreibung

Der Autor beschäftigt sich mit allen aktuellen Fragen zum Unrecht der Strafvereitelung nach § 258 StGB. Im Mittelpunkt steht dabei eine ausführliche Erörterung der einzelnen gesetzlichen Merkmale des Unrechtstatbestandes der Verfolgungsvereitelung nach § 258 Abs. 1 und der Vollstreckungsvereitelung nach § 258 Abs. 2, die etwa hinsichtlich des in beiden Tatbeständen gleichermaßen vorausgesetzten Vereitelungserfolgs zu dem Ergebnis führt, daß dieser eingetreten ist, wenn die Verhängung bzw. Vollstreckung einer Strafe/Maßnahme in erheblicher - dabei jedoch nicht allein auf die zeitliche Dimension bezogener - Weise verzögert worden ist. Einen weiteren Schwerpunkt innerhalb der Erörterung der einzelnen Tatbestandsmerkmale bildet die Beantwortung der Frage, wie die jeweils zu diesem Vereitelungserfolg führende Tathandlung unter Berücksichtigung seiner speziellen Struktur inhaltlich näher umschrieben werden kann, ohne hierzu auf Kriterien zurückgreifen zu müssen, die aus dem Bereich der allgemeinen Strafrechtslehre stammen.

Inhaltsübersicht

Inhaltsübersicht: Einleitung - A. Dogmatische Grundfragen zum Unrecht der Strafvereitelung: I. Der Begriff des Unrechts - II. Das durch § 258 geschützte Rechtsgut - B. Der Unrechtstatbestand des § 258 Abs. 1 im einzelnen: I. Die Sanktionen, deren Vereitelung von § 258 Abs. 1 erfaßt ist - II. Das Vortaterfordernis - III. Der durch eine Tat nach § 258 Abs. 1 Begünstigte - IV. Der Strafvereitelungserfolg - V. Die Vereitelungshandlung - VI. Die subjektiven Unrechtsmerkmale einer Strafvereitelung nach § 258 Abs. 1 - C. Das Unrecht der Vollstreckungsvereitelung nach § 258 Abs. 2: I. Der Unrechtstatbestand des § 258 Abs. 2 im einzelnen - II. Das Verhältnis der beiden Tatbestände zueinander - D. Weitere Fragen zum Unrecht der Strafvereitelung, die nicht unmittelbar mit dessen Vertatbestandlichung in § 258 Abs. 1 und 2 zusammenhängen: I. Die Strafrahmenbegrenzung des § 258 Abs. 3 - II. Die Straflosigkeit bestimmter Strafvereitelungsfälle (insbesondere der Teilnahme des Vortäters an einer nur ihn begünstigenden Strafvereitelung) nach § 258 Abs. 5 und 6 - III. Der strafbare Versuch einer Strafvereitelung (§ 258 Abs. 4) - Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse - Literaturverzeichnis - Sachwortverzeichnis

Bücher aus denselben Fachgebieten

Warenkorb

Ihr Warenkorb ist leer.