Eine vergleichende rechtshistorische Untersuchung
Beschreibung
Im Mittelpunkt dieser Arbeit steht die theoretische Idee der strukturellen (organisationsrechtlichen) Homogenität und ihre bundesverfassungsrechtliche normative Verankerung in Gestalt des sog. Homogenitätsgebotes in Deutschland und Österreich. Der Autor stellt die Frage, warum die gegenwärtigen bundesverfassungsrechtlich vorbestimmten Modelle der Staatsorganisation in den deutschen und österreichischen Ländern – obwohl beide Bundesstaaten in kultureller, historischer, politischer und rechtlicher Hinsicht verwandt und durch Verflechtungen bzw. Wechselbeziehungen geprägt sind – auf so unterschiedliche theoretische und normative Weise begründet bzw. verankert wurden. Die Arbeit hat daher zum Ziel, das bundesstaatliche Homogenitätserfordernis in Bezug auf die Staatsorganisation der deutschen und österreichischen Länder in seinem theoretischen Verständnis sowie in der konkreten normativen bundesverfassungsrechtlichen Ausgestaltung in verschiedenen historischen Phasen der beiden deutschsprachigen Bundesstaaten aufzuzeigen und seine Evolution aus rechtswissenschaftlicher Perspektive zu beurteilen.
Inhaltsübersicht
Einleitung
1. Die Entstehung der germanischen Bundesstaatslehre in der Zeit des Vorkonstitutionalismus
2. Die Homogenitätsidee nach der monarchischen Bundesstaatslehre des jüngeren Konstitutionalismus
3. Paradigmenwechsel in Deutschland und Österreich: Einfluss des Grundsatzes der Freistaatlichkeit auf die Verfassungsgesetzgebung und Bundesstaatlichkeit
4. Die Wiedererrichtung der Bundesstaatlichkeit in Deutschland und Österreich nach dem Zweiten Weltkrieg
Zusammenfassung
Literaturverzeichnis, Personen- und Sachverzeichnis
Pressestimmen
»Alexander Gorskiy hat ein hochinformatives, gründliches Werk über die Entwicklung eines wichtigen Aspekts von Theorie und Praxis des Bundesstaats verfasst, das jeder mit Gewinn lesen wird, der am Vergleich der Verfassungsentwicklung von Deutschland und Österreich und
der Entstehung der beiden Bundesstaaten und ihrer Ausgestaltung interessiert ist. Insbesondere sein rechtshistorischer Hintergrund eröffnet den Blick auf die Entwicklung der deutschsprachigen Bundesstaatstheorie.«Univ.-Prof. Dr. Peter Bußjäger, in: Zeitschrift für öffentliches Recht, Bd. 75, 2/2020
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